Spenden. Die UHH möchte ihre Spender:innen nicht nennen. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht gab der Universität recht. Bedroht diese Entscheidung die Wissenschaftsfreiheit?
Die Universität Hamburg (UHH) erhält jährlich Millionen Euro an Spenden. Mal 40.000 Euro für das Institut für Wirtschaftsprüfung, ein anderes Mal über 450.000 Euro für das Uniklinikum. 2015 wollte Arne Semsrott, Journalist der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., mehr über diese Spenden herausfinden und stellte über seine Plattform FragDenStaat.de eine Anfrage an die Universität Hamburg. Semsrott forderte eine Übersicht über die erhaltenden Spenden, Sponsorenleistungen, Werbezuwendungen und Schenkungen in den Jahren 2012 bis 2014. Auch interessierte ihn, welche Projekte von den Geldspenden unterstützt wurden, in welcher Höhe diese Geldgeschenke erfolgten und wer die Spender:innen überhaupt seien.
Die Universität gab einige der gewünschten Informationen heraus, jedoch wollte sie beispielsweise keine Angaben zu den Namen der Geldgeber:innen machen. Aufgrund dessen klagte FragDenStaat.de und bekam in der ersten Instanz 2018 Recht. Daraufhin ging die Universität in Revision. Nun wurde ein weiteres Urteil gefällt. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht unterstützt die Ansichten der Universität und begründet seine Entscheidung mit dem Argument, dass die Wissenschaftsfreiheit von der Informationspflicht ausgenommen werden müsse. Auch sah das Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung keinen Verstoß gegen das Hamburger Transparenzgesetz.
FragDenStaat.de beurteilt diese Entscheidung jedoch anders. In den Augen der Initiative sei das Urteil ein „fatales Signal“, denn die Wissenschaft lebe von der Transparenz. Auch sehen sie in diesem Be-schluss eine Gefährdung des demokratischen Diskurses. Zudem wäre die Wissenschaftsfreiheit durch dieses Urteil bedroht. Die Universität befürchtet jedoch, dass die verpflichtende Angabe des Namens die Geldgeber:innen davon abschrecken würde, zu spenden.
In einigen Wochen wird der Urteilstext verfügbar sein. FragDenStaat.de plant, diesen zu prüfen und daraufhin weitere Anfragen an die Universität zu senden.
:Augustina Berger
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