Zoom-Zoom. Das zweite Semester, das als Onlinelehre stattfinden wird, begleitet uns Studierende erneut. Wie dieses stattfindet, ist von Dozent:in zu Dozent:in unterschiedlich. Wir fragen uns, warum und ob das fair ist?
Jeden Tag sitzt eine große Mehrheit aller Studierenden in Deutschland vor ihren Computern und führt Seminare online über Zoom oder ähnliche Videochatprogramme. Für viele ist dies Alltag geworden und bis auf weiteres kein wirkliches Problem mehr. So ganz ausgearbeitet ist das System mit den Videokonferenzen aber dann doch nicht mit den Videokonferenzen. Zwar gibt es eine Corona-Hochschulverordnung, diese kann bei Unklarheiten, welche Rechte man jetzt hat oder nicht, Aufklärung verschaffen, bringt aber auch nur etwas, wenn die Studierenden genauso gut von der Verordnung wissen, wie ihre Dozierenden. Kommen wir also zuerst zur Frage der Kamerapflicht: Hier gibt es schlechte Nachrichten für alle, die keine Lust haben, ihre Kamera anzuschalten. Herrscht in dem Seminar, das ihr besucht Anwesenheitspflicht, können Dozierende eine Kamerapflicht einführen, außer Du hast nicht die nötigen technischen Mittel für so etwas – also schlechtes Internet oder einfach auch keine Kamera. Hier ist es noch erwähnenswert, dass man, wenn man technische Probleme hat, dafür nicht bestraft werden kann durch schlechtere Noten oder ähnliches. Kommen wir jetzt zur nächsten Regelung, die wahrscheinlich auch am meisten zu Verwirrung führt, weil unklar ist, was genau gemeint ist. Dozierende können Studierende bitten, ihre Kamera einzuschalten. Das Problem ist, dass, wenn man nicht die Corona-Hochschulverordnung gelesen hat, man denken könnte, das wäre nun verpflichtend, obwohl man auch genauso gut die Kamera ausstellen könnte. Für Studierende könnte dies zum Problem werden. So könnte sozialer Druck, beziehungsweise diese Art digitaler Voraussetzung für Studierende bedeuten, dass diese sich ausgeschlossen von der Lehrveranstaltung fühlen. Die Grauzone der Bitte ist nur eine Grauzone und sollte deshalb auch immer als solche formuliert werden.
Kommen wir aber nun zu dem zweiten Problem der Corona-Hochschulverordnung: Diese ist nämlich mittlerweile auch schon ein knappes halbes Jahr alt. Dass eine Verordnung mit dem Kenntnisstand von vor einem halben Jahr überhaupt noch von Relevanz ist, kann man für fragwürdig halten, da sich der Kenntnisstand über mögliche Verordnungen, die das Infektionsgeschehen verringern, stetig ändert. So heißt es in der Verordnung: „(2) Das Rektorat wird bei der Ausübung der ihm durch diese Verordnung verliehenen Befugnisse die Wissenschaftsfreiheit sowie Kunstfreiheit und die sonstigen Grundrechte der betroffenen Hochschulmitglieder angemessen berücksichtigen“. Das kann für viele Studierende Unklarheit bedeutet, was jetzt eigentlich die Regeln dieses Semesters sind und was ihre Rechte als Studierende sind. Der Arbeitsaufwand in Semestern, die online stattfinden ist zum großen Teil sehr hoch und ein Fehltritt kann für viele Studierende bedeuten, dass sie keinen Platz mehr in ihrer Lehrveranstaltung haben, beziehungsweise ihren Platz verlieren. So wäre es doch wünschenswert, dass Studierenden mit genau so viel Verständnis gegenübergetreten wird, wie Studierende selbst der Uni gegenübertreten, wenn diese wieder mal technische Probleme hat. Die Frage, was Dozierende fordern dürfen und was erlaubt sein sollte und was nicht, scheint eine zu sein, die mit den Studierenden zusammen ausformuliert werden sollte. Ein genauer Plan scheint immer noch zu fehlen. Woran das liegen mag, lässt sich nur vermuten. Was klar ist, ist, dass sowohl Studierende als auch Dozierende mit großer Wahrscheinlichkeit auf einen warten, in der Hoffnung die Situation für alle angenehmer zu machen, indem Klarheit geschaffen wird.
:Gerit Höller
0 comments