Bild: Eineinhalb Jahre Gefängnis: Standard!

Kommentar. Für viele Hip-Hop Fans ist die 187 Straßenbande der Inbegriff des deutschen Gangsterraps; jetzt wurde das Mitglied Kristoffer Jonas Klauß zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. 

Für viele mag es überraschend gewesen sein, dass Gzuz jetzt anscheinend ins Gefängnis muss; für andere war es total klar. Ich würde mich eher zu denen zählen, die es weniger überrascht. Hier mal eine Frau schlagen, da mal mit einer illegalen Waffe in die Luft schießen und sich dabei filmen lassen oder ganz einfach ein ziemlicher „Sozialrüpel“ sein – zumindest sagte das der Richter zu unserem Lieblingsrapper. Die Antwort von Gzuz: „Sie auch!“. Die gesamte Boulevardpresse scheint sich nun drüber lustig zu machen, dass der Gangsterrapper hinter Gitter muss, aber schnell wird vergessen, dass hinter dem Image ein Mensch steckt, dem gerade eineinhalb Jahre Freiheitsentzug bevorstehen. Natürlich wurde diese Strafe nicht einfach so vergeben, sondern hat durchaus ihre Gründe, dennoch muss man auch eine gewisse Neutralität im Recht bewahren. Schnell tendiert man dazu, Menschen die Menschlichkeit zu nehmen und das Phänomen, sich über den Gefängnisbesuch eines Gangsterrappers lustig zu machen und es zu trivialisieren, ist ein gefährliches Spiel damit, wie man mit gewissen Personen umgeht. Schnell schleicht sich der Gedanke ein, dass manche Personen mehr wert sind als andere. Diese Anderen sind weniger menschlich und haben deswegen genau das verdient, was ihnen zustößt. 

Man sollte die eigene Schadenfreude immer mit Vorsicht genießen, was nicht heißt, dass es moralisch verwerflich ist, diese zu haben. Vielmehr sollte man hinterfragen; warum man das fühlt und verstehen, dass das nicht dazu führen darf, ein Urteil aufgrund dieses Gefühls zu treffen. Wir alle neigen dazu, verfrüht Urteile zu fällen, was jedoch schnell vielleicht auch zu einem falschen Urteil führen kann. Gzuz’ bevorstehende Haftstrafe hat ihre Gründe. Und wie es aussieht, wird er diese Strafe auch antreten müssen. Dabei wurde bereits ein Urteil getroffen. Ob wir dies noch werten müssen, weiß ich nicht. 

:Gerit Höller

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