Finanzen. Studierende dürfen vielerorts in Deutschland länger studieren, ohne negative Konsequenzen zu tragen. Doch eine Regelstudienzeit-Verlängerung bedeutet keine Lösung für finanzielle Probleme.
In den vergangenen Wochen haben einige Bundesländer die Regelstudienzeit um ein weiteres Semester verlängert oder planen dies derzeit. Darunter befinden sich die Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Baden-Württemberg. Auch Nordrhein-Westfalen hat im April bereits eine Verordnung verhängt, nach der die Regelstudienzeit in Corona-Zeiten um ein Semester verlängert wird.
Die Verlängerung der Regelstudienzeit bedeutet insbesondere für BAföG-Empfänger:innen eine Erleichterung. Denn dadurch ist es Beziehenden möglich, auch nach dem sechsten Semester ohne weitere Vorweise die Finanzhilfe zu erhalten.
Begleitend zu den Meldungen, dass die Regelstudienzeit im Großteil Deutschlands weiter verlängert wird, gab das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) bekannt, dass die Corona-Überbrückungshilfen für Studierende ab September pausiert werden. Der „freie Zusammenschluss von Student*innenschaften“ (fzs) kritisiert die Pausierung und fordert stattdessen eine wirkungsvolle BAföG-Reform, die dieses elternunabhängig und zum Volldarlehen macht. So sagt Vorstandmitglied Jacob Bühler: „Wir sehen gerade einen weltweiten Anstieg der Corona-Fälle. Die Überbrückungshilfe nun schlicht zu pausieren, zeigt, dass das BMBF mal wieder viel zu kurzfristig denkt und scheinbar wenig Wert auf Chancengleichheit in der Bildung legt. In der Pressemitteilung des BMBF werden erneut BAföG und der KfW-Kredit als Corona-Hilfe genannt. Nicht erwähnt wird dabei natürlich, dass weder der KfW-Kredit, noch das BAföG von wirklich vielen bezogen wird. Gerade einmal 11 Prozent der Studierenden erhielten im Jahr 2019 BAföG, damit sank die Zahl der geförderten um 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.“ Ohnehin seien die Beträge der Überbrückungshilfen zu niedrig und mit zu vielen Hürden versehen. Denn bei den Überbrückungshilfen werden Kontostände, die niedriger als 500 Euro sind auf ungefähr 500 Euro aufgestockt. In der Realität betrug der durchschnittliche Auszahlungbetrag bevor die Hilfen aufgebraucht waren über 400 Euro. Der Durchschnitt, der nahe an dem höchstmöglichen Betrag der Zuschüsse angesiedelt ist, weist darauf hin, dass es weiterhin eine hohe Anzahl Studierender gibt, die über einen längeren Zeitraum nicht einmal 100 Euro auf dem Konto haben. Es werden somit im Grunde die schlimmsten Fälle verarztet, aber es gibt noch viele weitere Fälle, die sich in einem mindermäßig besseren Notstand befinden. Nun findet selbst diese Verarztung ab Oktober ein Ende. Gleichzeitig stehen Branchen mit einem hohen Anteil von Studierenden, wie beispielsweise die Gastronomie, bei einer weiteren Erhöhung der Corona-Fallzahlen am ehesten vor der erneuten Schließung. Zu den vielen Studierenden, die selbst in den Monaten der relativen Normalität pandemiebedingt weniger als 100 Euro auf dem Konto hatten, kommen somit potenziell viele weitere hinzu.
Da nur eine geringe Zahl von Studierenden BAföG bezieht, wirkt sich dadurch auch die Verlängerung der Regelstudienzeit nur begrenzt positiv auf deren finanzielle Lage aus. Abseits davon war die Genehmigung von Hartz-IV für Studierende, die während der Pandemie eigentlich erleichtert werden sollte, in manchen Orten je nach Job-Center ein Glücksspiel. Auch Studierendenkredite waren häufig schwer zugänglich und brachten die Problematik mit sich, dass die Rückzahlung des Kredits eine zusätzliche Last auf spätere Einkünfte bedeutet.
:Stefan Moll
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