Bild: Langer und komplizierter Antrag: Studierendenvertretungen sehen einen abschreckenden Faktor. , Studienförderung Bild: stem

Finanzierung. Ein Jahr nach Inkrafttreten der BAföG-Reform zeigt sich, dass das Ziel, mehr Studierende zu erreichen, nicht erreicht werden konnte.

Auch 2019 sank die Zahl der Studierenden, die BAföG erhielten erneut, wenn auch die Höhe der geförderten Beträge um durchschnittlich 21 Euro stiegen. Insgesamt bezogen 489.000 Studierende die Hilfen, was 28.000 weniger Geförderten im Vergleich zum Vorjahr entspricht, ein prozentualer Rückgang von 5,5 Prozent. Dies geht aus Zahlen des statistischen Bundesamts hervor. Die BAföG-Reform, die ab 2019 die Förderbeträge sowie die Elternfreibeträge in drei Stufen anhob, konnte damit dem mittlerweile siebenjährigen Trend nicht entgegenwirken. Die Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) begründete den Rückgang der Gefördertenzahlen mit der wirtschaftlich guten Lage im Jahr 2019.

Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW) sieht grundlegenden Reformbedarf: „Mehr als 70 Prozent der Studierenden beenden ihr Studium erst im zweiten Semester nach der Regelstudienzeit. Bei der Finanzierung der Studienkapazitäten über den ‚Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken‘, früher Hochschulpakt genannt, wird diese Tatsache inzwischen anerkannt. Das muss endlich gleichermaßen für das BAföG gelten.“ Der DSW fordert daher eine Verlängerung der Förderhöchstdauer um zwei Semester zusätzlich zu einer weiteren Erhöhung der Freibeträge, um wieder mehr Studierende zu erreichen.

Noch weiter geht der „freie zusammenschluss von student*innenschaften“ (fzs). Sie fordern sogar eine Abschaffung der Förderhöchstdauer. Außerdem müsse an der Bürokratie geschraubt werden. So erklärt Jacob Bühler, Vorstandsmitglied des fzs: „Ein weiteres Problem ist die Antragsstellung, die dringend vereinfacht werden muss. Langfristig werden wir den Rückgang des BAföG nur mit einer grundlegenden Reform aufhalten können, hier muss dann auch das Kreditsystem überdacht werden – das BAföG sollte zum Vollzuschuss werden.“ Als BAföG 1971 eingeführt wurde, war die Studienhilfe schon einmal ein Vollzuschuss. Erst 1990 unter der schwarz-gelben Koalition Helmut Kohls wurde es zu einer Förderung geändert, die zu 50 Prozent aus einem Darlehen und zu 50 Prozent aus einem Zuschuss besteht.

:Stefan Moll

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