Bild: Ab an die Urnen oder Briefkästen: Am 13. September finden die Kommunalwahlen statt , Der 13. September kommt... Bild: fufu

Am 13. September sind Kommunalwahlen, natürlich auch in Bochum. Was das ist, wer wählen darf und wie das alles generell funktioniert, erfahrt Ihr in unserem kleinen Überblick.

In einem Turnus von fünf Jahren wird kommunal gewählt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die letzte Kommunalwahl war in NRW 2014. Damals wurde die Wahlperiode einmalig um ein Jahr verlängert, damit mehrere Wahlen zusammengelegt und an einem Tag stattfinden können, welche genau davon betroffen sind und was genau die einzelnen Wahlzettel zu bedeuten haben, findet Ihr detaillierter in den untenstehenden Boxen.
Wie läuft das ganze ab? Grundsätzlich bekommt jede wahlberechtigte Person eine Wahlbenachrichtigung, die über Datum, die Wahl selbst und das Wahllokal informiert. Diese solltet Ihr seit über einer Woche haben, da sie 21 Tage vor der Wahl bei den Wähler:innen angekommen sein muss.
Solltet Ihr am Wahltag keine Möglichkeit haben, Euer Stimmrecht zu nutzen, könnt Ihr noch bis zum 10. September um 10 Uhr die Briefwahl beantragen. Dazu schreibt Ihr entweder eine E-Mail an wahlbuero@bochum.de oder Ihr geht auf die Website der Stadt Bochum und füllt den Online-Wahlscheinantrag aus. Wenn Ihr die Frist verpasst, könnt Ihr sogar bis zum 11. September persönlich ins Briefwahlbüro am Gustav-Heinemann-Platz 2-6 gehen und den Antrag ausfüllen.          

  :Kendra Smielowski

 

Integrationsausschuss

Auch beim Integrationsausschuss werden Listen gewählt. Hierbei ist jedoch nicht jeder, der in Bochum gemeldet ist, berechtigt zu wählen, sondern es gibt genaue Bestimmungen. Wer genau Wahlberechtigt ist, kann man auf der Seite der Stadt Bochum nachlesen. Wahlberechtigte werden selbstverständlich auch in ihrer Wahlbenachrichtigung darüber in Kenntnis gesetzt. Der Ausschuss ist speziell für alle Angelegenheiten zuständig, die Einwander:innen betreffen.

 

Stadtrat

Das Wahlgebiet Bochum besteht aus insgesamt 33 Wahlbezirken, die jeweils einen individuellen Wahlzettel bekommen. Hier wird jeweils ein:e von einer Partei aufgestellte:r Direktkandidat:in gewählt. Basierend auf den insgesamt erhaltenen Stimmen setzt sich der restliche Stadtrat dann aus den Kandidat:innen der sogenannten „Reservelisten“ der Parteien zusammen. Der Stadtrat hat die Aufgabe Entscheidungen auf kommunaler Ebene durchzusetzen, über den Umgang mit Geldern, sowie soziale und bauliche Maßnahmen zu entscheiden.

Bezirksvertretung

Die sechs Stadtbezirke Bochums (Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost, Süd, Südwest) bekommen ebenfalls jeweils einen unterschiedlichen Wahlzettel. Dort wählt Ihr die Listen der jeweiligen Parteien. Die Bezirksvertretung ist unter anderem dafür zuständig öffentliche Anlagen im Bezirk, wie Sportanlagen, Altersheime und Schulen zu unterhalten, sowie Angelegenheiten, die das Stadtbild betreffen zu klären.

Oberbürgermeister:in

Bei der Oberbürgermeister:in-Wahl habt ihr eine Stimme. Ihr wählt dabei eine:n Kandidat:in direkt. Es gibt neun Kandidat:innen, voraussichtlich haben Christian Haardt (CDU) und der amtierende Bürgermeister Thomas Eiskirch (SPD/Grüne) die besten Chancen. Oberbürgermeister:in wird, wer mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält. Schafft dies kein:e Kandidat:in, kommt es am 27. September zu einer Stichwahl. Der:Die Oberbürgermeister:in steht dem Stadtrat vor und er:sie repräsentiert die Stadt nach außen.

:Jan-Krischan Spohr

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