Gesundheit. Die Krankenkassen übernehmen nicht mehr in allen vormals üblichen Fällen die Kosten bei Coronatests. Die Stadt Bochum reagiert.
Vergangene Woche kündigte die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) an: Ab dem 20. Mai sollen Corona-Screenings nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt werden; dies bezieht sich beispielsweise auf Personen, die in Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person standen, aber selbst keine Symptome zeigen.
Diese Entscheidung zog jedoch vielerorts heftige Kritik mit sich, besonders in den Ruhrgebietsstädten. So auch in Bochum: „Krankenkassen sparen an der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger“ heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Bochum. Britta Anger, Sozialdezernentin, erklärt in diesem Rahmen: „Mit Rückgang der Infiziertenzahlen vor etwa einem Monat sind wir – den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministers, des Robert-Koch-Instituts und vieler Experten folgend – dazu übergegangen, bei risikogeneigten Berufsgruppen zum Beispiel in Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und dem Rettungsdienst ohne Symptome ein Screening durchzuführen. Nur dadurch konnten in etlichen Fällen asymptomatisch positive Patienten identifiziert werden.“
Nun steht die Frage im Raum, was dies bedeutet. Die Stadt Bochum möchte, dass Risikogruppen weiterhin untersucht werden; die Tests sollen nun von den Kassenärzt:innen selbst durchgeführt werden. Vorerst würde die Stadt Bochum die Kosten übernehmen, doch wünschen sich deren Politiker:innen eine Neuregelung, damit die Stadt nicht auf den Kosten sitzen bleibt.
Laut verschiedener Ankündigungen solle diese im Laufe dieser Woche kommen. So heißt es in einer Pressemitteilung der KVWL: „Das am vergangenen Freitag verabschiedete ‚Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘ sieht u.a. vor, dass künftig auch die Kosten für asymptomatische
Testungen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Das Gesetz wird erst durch eine entsprechende Rechtsverordnung wirksam, in der Näheres zur Erbringung, Vergütung und Abrechnung dieser Leistungen geregelt wird. Diese Rechtsverordnung wird derzeit vom Bundesgesundheitsministerium erarbeitet.“
:Charleena Schweda
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