Bild: Symbolbild, Soforthilfen für Unis Bild:stem

Politik. Ein Beschluss der Landesregierung soll bewirken, dass Studierende keine Nachteile durch das Onlinesemester haben. Auch den Universitäten wurde geholfen.

Bereits vergangenen Monat wurde bekanntgegeben, dass die Ausbildungsförderungsämter ihre BAföG-Zahlungen an Studierende während der Corona-Pandemie  auch weiterhin auszuzahlen haben. Nun folgte die Landesregierung Nordrhein-Westfalens mit dem nächsten Schritt: In einem Beschluss, der bereits in Kraft getreten ist, wurde die Regelstudienzeit der Studierenden, die zur Zeit der Krise an einer Hochschule eingeschrieben sind, um ein Semester erhöht. Damit wurden Forderungen nach einem Kann- beziehungsweise Nicht-Semester entgegengekommen, die seit Bekanntgabe des Onlinesemesters forderten, dass das derzeitige Semester nicht gezählt wird.

Doch obwohl die Erhöhung der Regelstudienzeit insbesondere für BAföG-Bezieher*innen eine gute Nachricht ist, gibt es viele Studierende, die auch weiterhin in der finanziellen Not stecken. So können Studierende, die beispielsweise über der Regelstudienzeit sind und nun ihren Verdienst verloren haben, nicht auf BAföG zurückgreifen. Erschwerend kommt hinzu, dass Gewerbe, die häufig auf studentische Angestellte zurückgreifen, wie die Gastronomie, besonders schwer von Covid-19 betroffen sind. Zwar wurde es Studierenden nun erleichtert, Hartz-IV-Leistungen zu beantragen, doch diese bestehen auf Darlehens-Basis. Dies kritisiert unter anderem Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks im Handelsblatt: „Eine Regelung nach SGB II, also Hartz IV, würde die Studierenden gegenüber anderen Gruppen wie Solo-Selbständige oder Künstler schlechter stellen, da diese ja Zuschüsse erhalten.“ Nun wurde seitens des Studentenwerks sowie der Kultusministerkonferenz gebeten, dass der Zugang zu BAföG geöffnet wird. Diesen Forderungen hat Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) jedoch eine Absage erteilt. Es stünde nicht genügend Zeit für ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren zur Verfügung, so Karliczek. Ihr bereite die Situation der Studierenden jedoch „große Sorge“ und sie kündigte erneut zinslose Darlehen an.

Neben der Verlängerung der Regelstudienzeit wurden zudem Online-Prüfungen und Freiversuche bei Prüfungen ermöglicht. Auch sind nun Anpassungen der Prüfungsordnungen an die besonderen Umstände möglich. Die Kompetenz für diese Anpassungen liegt bei den Rektoraten, denen damit mehr Bestimmungsmacht zuteil wird. Daher sind sie daran gebunden, ihre Entscheidungen unter Berücksichtigung der Wissenschafts- und Kunstfreiheit zu treffen. So heißt es in der Begründung: „Das Rektorat erhält nach Maßgabe dieser Verordnung zahlreiche Befugnisse, die im Normalbetrieb insbesondere den Fachbereichsräten zukommen. Aufgrund des derzeitigen Notbetriebs der Hochschulen ist es indes nicht darstellbar, dass die Fachbereichsräte vor Ort tagen.“ Für einen möglichst reibungslosen Ablauf der nächsten Monate seien daher die erhöhten Kompetenzen nötig.

Zudem stellt das NRW-Ministerium für Kultur und Wissenschaft den Universitäten eine „Corona-Soforthilfe für die Digitalisierung in Lehre und Studium“ in Höhe von 20 Millionen Euro zu Verfügung. Mit diesen Mitteln sollen die Hochschulen Aufzeichnungs- und Streaminghardware, Softwarelizenzen oder Infrastrukturen für digitale Prüfungen anschaffen können.

:Stefan Moll

0 comments

You must be logged in to post a comment.