Rechtslage. Schreiben von Abmahnanwält*innen sind weitaus keine Seltenheit und oft weniger eine Frage von Richtig oder Falsch, als ein ausgeklügeltes Geschäft. Deswegen sucht man eine neue rechtliche Lösung.
Der Blick ins Postfach hängt besonders in dieser Jahreszeit meistens mit erwarteten Paketlieferungen zusammen (der Weihnachtsmann lässt grüßen) und auch sonst landet, mit Ausnahme von der ein oder anderen Urlaubs-Grußkarte, meist nur Unerfreuliches im Briefkasten wie Rechnungen, Krankenkassenschreiben oder eben Abmahnungen. Moment… ABMAHNUNGEN?!?! Genau!!! Von Abmahnanwält*innen, die Euch für das Verletzen von Copyright und ähnlichen Gesetzen drankriegen wollen. Und dabei habt Ihr doch gar nicht in böser Absicht gehandelt als Ihr das lustige Katzenfoto zum Meme transformiert habt! Shit!!
CC0, CC 4.0, CC 2.0?! Was heißt das eigentlich alles? Kurzantwort: Bildrechte. Doch was muss man bezahlen? Was nicht? Leider geht es hier weniger um Richtig oder Falsch, sondern es soll einfach Geld gemacht werden. Die Divise ist in solchen Fällen, dass man die Beträge bezahlt, da die Anwaltskosten für solche Prozesse meist die Abmahngebühren deutlich übersteigen.
Dazu kommen Unterlassungserklärungen, die man unterschreiben muss, sodass sich dieses „böse“ Verhalten nicht wiederholt. Auch wenn, wie bereits gesagt, nicht in böser Absicht gehandelt wurde. Sei es von Flickr oder anderen Plattformen, auch wir die :bsz sind nicht unversehrt geblieben. Und damit sind wir nicht allein. Im Zuge unserer Recherche haben wir uns umgehört und von mehreren Zeitungen die Rückmeldung bekommen, dass sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Doch nach einem jahrelangem Kampf unterschiedlicher Verbände, diverser Abmahnwellen und Kopfschütteln über die Geschäfte von Abmahnanwält*innen hat das Bundesministerium der Justiz vergangenen Mai einen Gesetzentwurf zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch vorgelegt. Ein Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbes soll bald Abhilfe schaffen.
Dieser Gesetzentwurf enthält eine Reihe aufeinander abgestimmter Maßnahmen zur Verhinderung eines „Missbrauchs des bewährten Abmahnrechts sowie zur Verbesserung der Transparenz bei urheberrechtlichen
Abmahnungen.“ Die ebenfalls vorgesehene Einführung einer Reparaturklausel im Designrecht diene der Verbesserung des Wettbewerbs bei formgebundenen Ersatzteilen im Interesse von Verbraucher*innen, sowie des freien Ersatzteilhandels. Damit soll der sogenannten „Abmahnindustrie“ der Kampf angesagt werden. „Abmahnungen sollen im Interesse eines rechtstreuen Wettbewerbes erfolgen und nicht zur Generierung von Gebühren und Vertragsstrafen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dieser soll den Abmahnmissbrauch folglich eindämmen. Hoffen wir das Beste!
:Christian Feras Kaddoura
Häufig werden von Medien, die auf keine professionellen Bilder-Datenbanken zurückgreifen können, frei verwendbare Bilder benutzt, die unter den „Creative Commons“-Lizenzen freigegeben sind.
Bei einigen der Lizenzen dürfen Bilder frei verwendet und bearbeitet werden – jedoch unter der Bedingung des korrekten Bildnachweises.
Dieser beinhaltet: In einem der unteren Bildnachweise ist ein Fehler eingebaut, der eine Abmahnung ermöglichen würde. Viel Spaß beim Finden!
:stem
Bild: Stefan Moll, https://www.keinechterlinkabersüßekatze.de/IMG_0124, CC BY 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de#, Bearbeitung: Bochumer Stadt- und Studierendenzeitung, Haftungsausschluss im Impressum
Bild: Stefan Moll (Bochumer Stadt- und Studierendenzeitung), https://www.keinechterlinkabersüßekatze.de/IMG_0124, CC BY 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de#, Bearbeitung: Bochumer Stadt- und Studierendenzeitung, Haftungsausschluss im Impressum
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