Studentische Mitbestimmung. Merkwürdig – überall Wahlplakate, dauernd wirst Du angequatscht „Warst Du schon wählen?“ …Doch was denn wählen? Wir klären auf, worum es geht, was gewählt wird, wie Du wählst, welchen Einfluss Du nehmen kannst und warum Du zwei Wahlzettel und nicht nur einen bekommst.
Was wird gewählt?
Jährlich finden die Wahlen zum Studierendenparlament (StuPa) und zum SHK-Rat statt.
Das Studierendenparlament ist die politische Institution, in der es häufig am hitzigsten hergeht. Während der Sitzungen des StuPa werden regelmäßig richtungsweisende Entscheidungen getroffen. Zum einen wird aus der Mitte des StuPa der Allgemeine Studierendenauschuss (AStA) gewählt. Dieser haushaltet über 18 Mio. Euro, die alle Studierenden der RUB mit ihrem Semesterbeitrag bereitstellen (18,12 Euro des Semesterbeitrags sind der Studierendenbetrag, der vom AStA verwaltet und eingesetzt wird, davon gehen 1 Euro pro Studi in die Theaterflatrate, 1,50 Euro an nextbike). Der AStA nutzt eben diese finanziellen Mittel, um sie in Eurem Sinne einzusetzen – beispielsweise für die Greenweek, Tanzkurse, Vortragsreihen wie Politiker*innen im Hörsaal, die Kooperation mit dem Schauspielhaus für die Theaterflatrate oder metropolradRuhr. Wofür die verwendeten Mittel eingesetzt werden, entscheidet sich natürlich abhängig von den Listen, die den AStA bilden.
Der SHK-Rat ist ein Gremium, das sich für die Belange von Studentischen Hilfskräften einsetzt und deren Interessen vertritt. Die zwei Vertreter*innen sind paritätisch gewählt, behandeln Beschwerden und überwachen, ob dein*e Arbeitgeber*in sich an Recht und Gesetz hält.
Wie wird gewählt?
Im Prinzip ist es wie bei jeder anderen Wahl auch: Studiausweis den Wahlhelfer*innen zeigen, aus der Liste abgestrichen werden, mit den beiden Wahlzetteln in die Kabine gehen, zwei Kreuzchen machen (eins für deine*n Vertreter*in der Liste für die StuPa-Wahl, eins für den*die Vertreter*in im SHK-Rat) Zettel falten, in die Urne werfen, Ausweis zurückbekommen und fertig. Aufwand? 2 Minuten* (*kann Spuren von Wartezeit enthalten).
Der Background und das Wahlprinzip:
Bis zwei Wochen vor der Wahl können sich studentische Gruppen („Listen“) bilden und mit ihren Mitgliedern beim Wahlausschuss die Zulassung zur Wahl
beantragen.
Sowohl die Liste als auch die Person, für die Du Dein Kreuz gesetzt hast, stehen zur Wahl. Die Stimme zählt einmal zur Liste und ist einflussgebend auf die Anzahl der Sitze, die die entsprechende Liste im Studierendenparlament hat. Die Person, der Du Deine Stimme gibst, besetzt dann diesen Platz und stimmt in Deinem Sinne und dem Sinne ihrer Liste ab. Wenn Du selbst auf einer Liste stehst, kann es sinnvoll sein, für Dich selbst zu stimmen, denn auch wenn Du gar nicht Hauptparlamentarier*in werden willst, musst Du – um eine*n Vollparlamentarier*in vertreten zu dürfen – in der StuPa-Wahl gewählt worden sein, das heißt, mindestens eine Stimme haben.
Wo wird gewählt?
Das hängt davon ab, was Du studierst und dann wiederum von Deinem Erstfach. Um das Ganze zu vereinfachen, hat der Wahl-Ausschuss einen Urnenfinder designt, in dem Du sofort sehen kannst, in welchen Gebäude Deine Urne steht.
Weitere Informationen zur Wahl findest Du an den Ständen der einzelnen Listen oder unter stupa-bochum.de. Dort findest Du auch den StuPaCheck, der in Anlehnung an den
Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl entstanden ist. Stimme Thesen zu oder lehne sie ab, gewichte sie und erhalte eine Auflistung, mit welcher der antretenden Listen Du am meisten Übereinstimmung hast. Auf der letzten Seite des Einlegers findet Ihr ein Schaubild zur Verdeutlichung der Zusammenhänge von StuPa, AStA und co.
:Kendra Smielowski
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