Hochschule. Wie sieht es an der Ruhr-Universität Bochum aus? Das zeigt ein Fall, der die Verwaltung seit über anderthalb Jahren beschäftigt.
Ein Fall von unüberwindbaren Aufgaben und unnachgiebigen Behörden: der moderne Kampf gegen Windmühlen. Katja befindet sich noch im Kampf. Ihrer richtet sich nicht nur gegen eine Person oder eine Institution. Sie will ohne Stalking leben. Doch auf diesem Weg liegen zahlreiche bürokratische Hürden, undurchsichtige Richtlinien und machtlose oder handlungsunwillige Hilfsstellen.
Katja und Eric kannten sich anfänglich über das gemeinsame Studium an einer naturwissenschaftlichen Fakultät der RUB und waren lose befreundet. Dies schwenkte um, als Eric eine engere Beziehung wollte, die Katja ablehnte. Im Herbst 2017 brach Katja den Kontakt ab und forderte Eric auf, sie nicht mehr anzusprechen. In einem Zeitraum von über eineinhalb Jahren folgten persönliche Auseinandersetzungen, Bedrängung, Auflauern an verschiedenen Orten an der Ruhr-Universität Bochum und physische Auseinandersetzungen. Auch weitere Personen wurden in die Vorfälle verstrickt. Die Situationen sind in den meisten Fällen dokumentiert und durch über 30 Stellungnahmen, die Katjas Seite unterstützen oder ihr nicht widersprechen, belegt. Nun droht das Rektorat der RUB nicht nur Eric, sondern auch Katja mit Hausverbot.
Nachdem Katja den persönlichen Kontakt abbrach, wandte sie sich wegen der anhaltenden Belästigung an universitäre Stellen. Ihr Fall unterscheidet sich von anderen Fällen, weil die Konfrontationen ausschließlich auf dem Gelände der Universität stattfanden. Die damalige Studentin suchte unter anderem bei der zentralen Gleichstellungsbehörde, der psychologischen Beratung und der Studienberatung ihrer Fakultät nach Hilfe. Ebenfalls erklärt Pressesprecher Jens Wylkop, da der Konflikt „auch innerhalb der Universitätsstrukturen ausgetragen wird, beschäftigt der Fall das Rektorat, die Fakultät und die Verwaltung bereits seit geraumer Zeit. Alle direkt an diesem Konflikt Beteiligten sind unabhängig und mehrfach gehört worden, um den Konflikt zu befrieden.“
Bei einigen Stellen hatte Katja nicht das Gefühl, ernst genommen zu werden. Wenn die Universität etwas beschloss, hätten sich die Zuständigen „nie die Mühe gemacht, ihre Entscheidungen zu erklären. Ich finde, sie haben teilweise nicht zugehört“, so Katja. Zum Beispiel schrieb die Geschäftsführerin der Fakultät, nachdem eine Reihe von Vorfällen im Wintersemester 2017/18 stattfanden, die auch weitere Studierenden der Fachschaft einschlossen und Stellungnahmen von Zeug*innen eingingen, in einer Mail an Katja: „Bitte sorgen sie dafür, dass jetzt keine weiteren Mails mehr kommen.“ Weiter hieß es: „Eine einzige Stellungnahme, von mehreren unterschrieben, hätte absolut ausgereicht, Beschäftigungstherapie für‘s Dekanat ist absolut überflüssig.“ Zu diesem Zeitpunkt lagen dem Dekanat einige Aussagen und ein Hilfegesuch des Fachschaftsrats vor. Obwohl die Geschäftsführerin keine weiteren Stellungnahmen forderte, beschrieb der Dekan etwa ein Jahr später den Fall als undurchsichtig: „Generell steht seit eineinhalb Jahren immer wieder Aussage gegen Aussage.“ Die Situation sei für die Universität „sehr intransparent“.
Eric lauerte Katja an verschiedenen Orten an der Universität auf, verfolgte sie, hielt sie fest oder verletzte sie körperlich. Eine befreundete Person von Katja, Sascha, war bei einigen Situationen anwesend und half ihr. Daher wurde sie selbst hineingezogen. Der Reflex zu helfen ist zwar verständlich, doch, „wenn Dritte von dem Stalker kontaktiert werden, dann kann es manchmal zu einer Verschärfung der Dynamik dahingehend kommen, dass das Umfeld der betroffenen Person anfängt, sich in das Geschehen einzumischen“, so Justine Glaz-Ocik, Kriminalpsychologin der Einheit Stalking und Intimpartnergewalt am Institut Psychologie und Bedrohungsmanagement.
Katja erhielt ebenfalls Zuspruch von Freund*innen, die versuchten, ihr zu helfen. Einige der Nachrichten, die sie von diesen erhielt, fand sie allerdings unpassend. Zum Beispiel ließ eine befreundete Person ihre Wut über die Situation aus und beklagte sich, dass die Uni Eric in Schutz nehmen würde. Sie schrieb, in anderen Ländern hätte man auf Erics Verhalten mit Gewalt geantwortet. Katja lehnt das ab. „Ich persönlich bin gegen Selbstjustiz und ich habe an keiner Stelle zu solchen Maßnahmen gegen Eric gegriffen“, erklärt Katja.
Weitere Personen, die von Eric belästigt und bedroht wurden, wandten sich an die Universität und die Polizei, wie aus Schreiben und Stellungnahmen hervorgeht. Anfang 2018 reagierte die Universität und erwirkte ein dreimonatiges Hausverbot gegen ihn. Die Begründung liegt der Redaktion nicht vor. Das Hausverbot folgte jedoch auf eine Reihe von gewalthaften Vorfällen im Dezember und Januar. Kontaktaversuche von Eric an Katja beschränkten sich fortan auf Mails. Nach diesen drei Monaten verbrachte Katja einige Zeit im Ausland. Während ihres Aufenthalts kontaktierte er sie weiterhin. Als sie Ende Juni 2018 an die Universität zurückkehrte, ereigneten sich kurz darauf weitere Vorfälle auf dem Universitätsgelände und bei Veranstaltungen des Fachschaftsrates. Es wurde eine interne Regelung vom Dekanat und Rektorat ausgehandelt, nach der die Beteiligten unterschiedliche Bereiche des Gebäudes meiden sollen. Katja erstattete mehrere Anzeigen gegen Eric, beantragte eine Unterlassungsverfügung und stimmte einem Vergleich mit gegenseitigem Annährungsverbot zu. Die Kosten, die sie für gerichtliche Verfahren und Anwält*innen ausgab, betragen mittlerweile rund 6.700 Euro. Viele Verfahren wurden wieder eingestellt, einige stehen noch aus. Im Dezember beendete sie ihr Studium an der Ruhr-Universität Bochum.
Katja beschloss, nur noch wegen Veranstaltungen oder bei verpflichtenden Terminen in der Verwaltung oder Fakultät das Unigelände zu betreten. Trotzdem gab es im Winter 2018/19 mehrere Vorfälle auf Feiern oder in Universitätsgebäuden, bei denen sie nicht immer anwesend war. Dort wurde Eric gegenüber Katja oder Kommiliton*innen gewalttätig, entriss ihr persönliche Gegenstände wie den Studierendenausweis und bedrohte sie. Katja hörte im März 2019 Gerüchte über ein mögliches partielles Hausverbot gegen sie. Ihr letztes Gespräch mit dem Rektor hatte sie im Dezember 2017. Danach führte sie noch Ende Juli und im Oktober 2018 Gespräche mit Mitgliedern des Rektorats, Dekanats und Justitiariats. Die Alumna fragte daher beim Dekan nach und bat um Aufklärung. Sie wusste nicht, welches Fehlverhalten ihr vorgeworfen wird. Als Kompromisslösung bietet sie eine lediglich auf sich bezogene Selbstverpflichtung an. Kurz danach erreicht sie ein Anhörungsschreiben des Justitiariates, in dem ihr und Sascha Hausverbote angedroht werden. Als Begründung wurde die anhaltende „Störung der Fakultät durch die regelmäßigen Auseinandersetzungen“ genannt. Eine schriftliche Stellungnahme von Katja sollte folgen. In der Antwort des Dekans auf Katjas Anfrage vom März hieß es, die Situation sei für die Universität sehr intransparent. Außerdem wird auf die Ankündigung des Rektorats verwiesen, dass dieses auf kommende Vorfälle reagieren würde. Diese Ankündigung erhielt Katja nicht, da sie seit einigen Monaten keinen Kontakt mit dem Rektorat hatte. Das Rektorat sprach stattdessen mit Sascha. „Ich habe den Eindruck, dass die Uni wahnsinnig viele Leute in diese Entscheidungen mit einbezieht. Doch diese Leute sprechen nicht mit mir“, so die Alumna. Sie findet, dass Sascha und sie oftmals als eine Person angesehen werden und man nicht davon ausgehen kann, dass Sascha ihr von der Ankündigung erzählt. Katja hat weiterhin das Gefühl, dass ihr Anliegen nicht ernst genommen wird.
Für die Universität ist es schwierig, die Situation einzuschätzen, weil sich Eric selbst als Betroffener und Notleidender sieht. „Ich habe immer das Gefühl, die Beweislast zu haben. Wenn ich etwas nicht gemacht habe, musste ich das auch beweisen“, meint Katja. Sie hatte selten das Gefühl, dass ihr geglaubt wird. Die Psychologin Justine Glaz-Ocik erklärt: „Organisationen stehen vor dieser großen Herausforderung. Wenn es zwei Leute gibt und jeder sagt, der andere sei der Täter, muss irgendwie die Organisation entscheiden, gegen wen welche Maßnahmen verhängt werden.“ Dennoch schlägt die Psychologin in solchen Situationen vor, dass sich die Universität selbst Hilfe holen kann. Zum Beispiel berät das Institut Psychologie und Bedrohungsmanagement in Darmstadt Hochschulen und Unternehmen in solchen Fällen. Justine Glaz-Ocik: „Auch im Sinne der Risikoeinschätzung, wenn es psychische Übergriffe gegeben hat, ist es vom Interesse der Unternehmen, Gewalttaten und Straftaten auf dem eigenen Gelände bestmöglich zu vermeiden.“ Auch die Sozialwissenschaftlerin Katrin List von der TU Dortmund schildert, dass Hochschulen in der Regel beide Seiten auffordern, ihre Sichtweisen darzustellen. Doch wahrscheinlich steht dann Aussage gegen Aussage: „Das kann, wenn es beispielsweise nicht ausreichend Beweise gibt, dazu führen, dass solche Anhörungen oder Untersuchungen innerhalb der Universität eingestellt werden“, sagt List. Allerdings liegt die Aussage gegen Aussage-Konstellation in Katjas Fall nicht in allen Bereichen vor. Trotzdem zögert die Ruhr-Uni, eine klare Position einzunehmen: „Die Angelegenheit muss mit angemessener Zurückhaltung und Vorsicht behandelt werden. Die Universität ist weder Revisionsinstanz der ordentlichen Gerichte noch Strafverfolgungsbehörde“, so Jens Wylkop. Solveig Simowitsch von der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e. V. stimmt zu, dass Universitäten keine Strafinstanz sind. Dennoch: „Sie müssen alles in ihrer Macht stehende tun, um die Situation am Campus aufzulösen.“ Nach Paragraph 24 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW müssen Universitäten Sachverhalte, bei denen Beweismittel im Sinne des Gesetzes vorliegen, auswerten und sind verpflichtet, entsprechend der Sachlage zu entscheiden.
Nachdem Katja auf die Androhung des Hausverbots eine Stellungnahme abgab und von über 25 Zeug*innen weitere Schilderungen der Situationen folgten, verschickte das Dekanat drei Selbstverpflichtungen, die nicht nur sie und Eric, sondern auch Sascha, aktuell an der RUB forschend, mit einschloss. Es ist de facto ein selbstauferlegtes Hausverbot. In der Selbstverpflichtung steht: Um „eine nachhaltige Befriedung des Streits“ zu erreichen sowie zu „einer Entspannung der Situation in der Fakultät beizutragen, verpflichte ich mich hiermit, den Campus der Ruhr-Universität Bochum außer zur Wahrnehmung von Terminen mit der Leitung der Fakultät (…) oder der Leitung der Hochschule nicht mehr zu betreten.“ Katja hätte die Selbstverpflichtung unterschrieben, wenn das Rektorat mit ihr gesprochen hätte, da sie durch Beendigung ihres Studiums nicht mehr häufig an der Universität ist. Doch dass Sascha in die gegenseitige Selbstverpflichtung mit einbezogen wurde, empfindet sie als inakzeptabel. Fragwürdig findet sie auch, dass Eric darüber informiert wurde, dass ihr ein Hausverbot angedroht wird. Mittlerweile erwartet Katja keine Hilfe mehr von der Universität. Doch möchte sie wenigstens keine negativen Konsequenzen auferlegt bekommen.
Häufig stoßen Universitäten an ihre Grenzen, wenn einzelne Hausverbote bereits erwirkt wurden. Denn grundsätzlich müssen sie allen Studierenden einen Zugang zu Bildung gewähren. Exmatrikulationen sind deshalb selbst bei schweren Fällen von Fehlverhalten in NRW nicht möglich. Im Zuge des neuen Hochschulgesetzes, welches voraussichtlich diesen Sommer durch die schwarz-gelbe Landesregierung verabschiedet wird, setzte die RUB sich jedoch für verschärfte Regelungen ein. So erklärt Pressereferent Jens Wylkop: „Der Rektor hat den Vorfall zum Anlass genommen, die generelle Frage einer Exmatrikulation von Studierenden, die sich in schwerer Weise Verstöße gegen die Regeln akademischen Verhaltens zu Schulden kommen lassen, in der Landesrektorenkonferenz NRW zu thematisieren, und vorgeschlagen, diesen Aspekt in die Novelle des Hochschulgesetztes einzubeziehen.“
Universitäten können Beratungs- und Hilfsstellen einrichten, um Betroffenen zu helfen. Doch gibt es Stellen an der RUB, die beim Thema Stalking helfen können? Zum einen gibt es den Arbeitskreis zum fairen Umgang am Arbeits- und Studienplatz. Doch dieser tagte zuletzt im Januar 2018. Zwar wird in den Richtlinien des Arbeitskreises das Wort „Stalking“ nicht explizit genannt, doch ist von „Belästigungen von Beschäftigten und Studierenden bis in die Privatsphäre“ die Rede sowie von „Aufklärung und präventiven Maßnahmen gegen Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing“. Darunter würde Stalking indirekt fallen. Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Ruhr-Universität Bochum, Friederike Bergstedt, erklärt jedoch: „Der Arbeitskreis ist NICHT zuständig dafür, sich mit einzelnen ‚Vorkommnissen‘ zu befassen. ‚Stalking‘ taucht (leider) nicht in der Richtlinie zum Fairen Umgang auf.“ Dennoch sei der Arbeitskreis offen dafür, auch zu diesem Themenkomplex präventiv und aufklärerisch tätig zu werden. Bergstedt erläutert, dass es regelmäßig Kurse und Veranstaltungen zur Weiterbildung gibt: „Beraterinnen des Opferschutzes der Polizei bieten regelmäßig Fortbildungen im Fortbildungsprogramm der RUB an. Darüber hinaus haben in meiner bisherigen Amtszeit weitere vier Fortbildungen zum Themenkomplex ‚Fairer und respektvoller Umgang‘ für Beschäftigte der RUB stattgefunden, deren Grundlage die Richtlinie ‚Fairer Umgang‘ war.“ Die Universität hat somit Strukturen, die zum fairen Umgang am Arbeitsplatz beitragen sollen. Katja hatte jedoch das Gefühl, dass diese entweder nicht auf das Thema Stalking spezialisiert waren, sich dafür nicht verantwortlich fühlten oder handlungsohnmächtig waren. Dass eine Spezialisierung auf das Thema Stalking eine wichtige Maßnahme ist, findet auch die Psychologin Justine Glaz-Ocik. Sie erklärt, dass falsche Ratschläge, die von nicht ausgebildeten Berater*innen oder Psycholog*innen gegeben werden, zur Eskalation beitragen können: „Sowas wie ‚setzt euch mal zusammen und redet miteinander‘ oder Täter-Opfer-Ausgleich im klassischen Sinne sind beim Stalking vollkommen unangebracht.“ Die Fixierung auf die betroffene Person sei so enorm groß, dass es möglicherweise alles überschatte. In Katjas Fall hätte die Situation weiter eskalieren können. Laut Katja schlug das Rektorat Sascha im Februar 2019 vor, sich mich Eric zu einem Schlichtungsgespräch zusammenzusetzen. Sascha und Katja ließen sich von der psychologischen Beratung helfen, die von Schlichtungsgesprächen abriet. Die Aufgabe von Universitäten sehen Expert*innen vor allem in der frühen Aufklärung durch gut sichtbare Informationsveranstaltungen. „Es kann sinnvoll sein, am Anfang des Studiums aufzuklären. Also, was ist Stalking und was sind sexuelle Übergriffe der unterschiedlichsten Formen. Denn tatsächlich haben viele Studierende keine klare Vorstellung, was darunter zu subsumieren ist“, sagt Katrin List. Eine weitere Maßnahme, die auch gut bei Studierenden ankäme, seien durch die Uni durchgeführte, regelmäßige Befragungen. Diese können zeigen, wie verbreitet Stalking und anderes übergriffiges Verhalten ist und so mehr Sichtbarkeit schaffen. „Allerdings muss man sagen: aus solchen Umfragen muss etwas erwachsen“, so Katrin List.
Von Maike Grabow und Stefan Moll
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