Arbeitsrecht. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert nach der Erhöhung des Mindestlohns nun eine stärkere Tarifbindung.
Am 1. Januar stieg der gesetzliche, branchenübergreifende Mindestlohn in Deutschland bundesweit von 8,84 Euro auf 9,16 Euro. Dies ist die zweite Angleichung nach der ersten Erhöhung im Januar 2017. Damals stieg der Mindestlohn um 34 Cent an. Im Allgemeinen zieht der DGB eine positive Bilanz: „Der gesetzliche Mindestlohn hat für viele Beschäftigte mehr Lohn gebracht, er hat den privaten Konsum angekurbelt und so zum aktuellen Aufschwung beigetragen“, berichtet DGB-Bundesvorstandsmitglied Stefan Körzell. Befürchtungen von Arbeitgeber*innen und Wirtschaftswissenschaftler*innen über angebliche Arbeitsplatzverluste haben sich laut Körzell nicht bestätigt. Dennoch sieht der DGB weiteren Handlungsbedarf: „Als größtem Auftraggeber obliegt es dem Staat, dafür zu sorgen, dass er seine Aufträge nur an tarifgebundene Unternehmen vergibt. Überdies ist der gesetzliche Mindestlohn als unterste Haltelinie heute nicht existenzsichernd“, weiß Körzell zu berichten. Daher sei eine mittelfristige Erhöhung des Mindestlohns erforderlich, damit dieser armutsfest sei. Nach wie vor gebe es Arbeitgeber*innen, die sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften hielten und Gesetzeslücken ausnutzten. Hier müsse der Staat diese Lücken schließen, fordert der DGB. Hierfür benötigt es mehr Personal bei der zuständigen Finanzkontrolle, damit auch verdachtsunabhängige Stichproben durchgeführt werden könnten, konstatiert Körzell.
Positive Entwicklung
Laut Auswertung aktueller Zahlen des statistischen Bundesamtes und der Bundesagentur für Arbeit durch den DGB sind die positiven Auswirkungen des Mindestlohns auf die Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland deutlich. So stieg beispielsweise die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen seit 2015 um 9,6 Prozent. Gleichzeitig sanken geringfügige Beschäftigungen im gleichen Zeitraum um 7,1 Prozent. Etwa die Hälfte dieser Beschäftigungen wurden laut DGB in sozialversicherungspflichtige Jobs umgewandelt.
:Justinian L. Mantoan
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