Bild: Neue Wege in die Medizin: Künftig sollen mehr Kriterien bei der Auswahl von Studierenden beachtet werden., Nach BVG-Urteil

Studienplatz. Auf der Kultusministerkonferenz am vergangenen Donnerstag wurde ein Entwurf für einen Staatsvertrag zur Zulassung in das Medizinstudium erstellt.

Schon ab dem Sommersemester 2020 soll ein neues Verfahren zur Annahme von Medizinstudierenden in Kraft treten. Darauf einigten sich die Kultusminister*innen bei der Kultusministerkonferenz in Berlin. Konkret wird dabei die Wartesemesterquote von 20 Prozent abgeschafft. Stattdessen soll die Abiturbestenquote von 20 auf 30 Prozent erhöht werden. Die Abiturbestenquoten sollen außerdem nach Landesquoten berechnet werden und nicht mehr landesunabhängig. Damit sollen Unterschiede in den Abiturdurchschnitten der Länder abgefangen werden. Um gleichzeitig einen Zugang in das Medizinstudium für Bewerber*innen mit schlechteren Noten zu ermöglichen, sollen 10 Prozent der Plätze anhand einer neuen Quote vergeben werden, die von der Note unabhängige Eignungskriterien mit einbezieht. Darunter fallen beispielsweise berufliche Vorerfahrungen, Eignungstests, aber
auch Wartesemester.
Doch auch an den hochschulinternen Vergabeverfahren, die die restlichen 60 Prozent der vergebenen Plätze ausmachen, sollen Änderungen stattfinden. In den Fächern Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie müsse demnach neben der Abiturnote mindestens ein weiteres Kriterium maßgebliche Entscheidungsgrundlage für die Vergabe der Plätze sein. In der Humanmedizin sogar zwei.

Durch Verfassungsgericht

Die Änderungen am Zulassungsverfahren kommen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2017 urteilte, dass die bisherigen Vergabeverfahren in Teilen verfassungswidrig seien
(:bsz 1153) und bis Dezember 2019 geändert werden müssen. Dabei kritisierten sie unter anderem die fehlende Vergleichbarkeit der Abiturnote über die Ländergrenzen hinweg. Auch, dass wenige Hochschulen in ihren internen Vergabeverfahren einzig die Abiturnoten zählen ließen, beurteilte das Gericht als verfassungswidrig.
Der Entwurf des Staatsvertrags aus der Kultusministerkonferenz muss nun von der Finanzminister- und der Ministerpräsidentenkonferenz bestätigt werden und anschließend von den Ländern
ratifiziert werden.                  

:Stefan Moll

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