Bild: Kein YouTube mehr in der Europäischen Union: Es wird sich ändern, aber nicht komplett verschwinden. Da es ein lukratives Geschäft bleiben wird. , eue Upload-Filter für 2019 abgesegnet Bild: CC0/Bearbeitung: gin

Europäische Union. Am 12. September hat die Mehrheit der Abgeordneten im EU-Parlament für die umstrittenen Artikel 13 und 11 abgestimmt, mit denen das Urheberrecht reformiert werden soll. Proteste bilden sich derzeit besonders bei YouTuber*innen und ihren Fans.

Viele berühmte Figuren der Tech-Szene positionierten sich schon in einem offenen Brief gegen Artikel 13. Zu den größten Kritiker*innen gehört Susan Wojcicki, Geschäftsführerin von YouTube, die in einem neuen Blogbeitrag nun erneut vor dem Gesetz warnt. Denn nach Wojcicki „gehen die Folgen von Artikel 13 über finanzielle Verluste hinaus. Die EU-Bürger laufen Gefahr, von Videos abgeschnitten zu werden, die sie erst im letzten Monat mehr als 90 Milliarden Mal gesehen haben.“ Die Vorschläge für die Upload-Filter (Artikel 13) und das Leistungsschutzrecht (Artikel 11) sollen noch vor der nächsten EU-Wahl 2019 umgesetzt werden. Artikel 11 bezieht sich auf die Verbindung und Auslegung der Artikel 2 und 3 der EU-Richtlinie 2001/29/EG sowie auf die Richtlinie 2012/28/EU. Hierbei geht es darum, das Recht der Urheber zu bekräftigen, die Verbreitung ihrer Werke in jedweder Form erlauben
oder verbieten zu können.
 

Artikel 13 …

… ist einer der Teile der EU-Gesetzgebung zum Urheberrecht. Gerichtet ist das Gesetz an Anbieter, die große Mengen an Uploads speichern und diese der Öffentlichkeit zugänglich machen. Hierzu zählen Unternehmen wie Facebook, YouTube oder Instagram. Es wird gefordert, dass diese großen Portale mit geeigneten Techniken alle Uploads automatisch vor der Veröffentlichung auf Urheberrechtsverletzungen untersuchen müssen. Dies ist keine Neuerung, da die großen Anbieter dies ohnehin schon machen müssen. Neu ist aber, dass die Firmen nun für die Urheberrechtsverletzungen haften und diese nicht mehr einfach auf die Nutzer*innen abschieben können. Dies sorgt für großen Handlungsdruck bei den Konzernen, die nicht mehr einfach alles hochladen lassen können. Begründung für Artikel 13 ist, dass die Portale und viele Nutzer*innen daran gehindert werden sollen, mit Urheberrechtsverletzungen Geld zu verdienen.  

Kritik an den Artikeln

Es sind bereits maschinengesteuerte Filter im Einsatz, wie beispielsweise das Content ID System von YouTube. Dieses kann Musikvideos mit der Datenbank abgleichen und bei einer Übereinstimmung das Video blockieren und das Management des*der Musiker*in informieren. Da die Technologie aber noch nicht gut zwischen echten Urheberrechtsverletzungen und erlaubten Ausnahmen, Zitaten oder Satire unterscheiden kann, befürchten Kritiker*innen eine fälschliche Massenzensur vieler nutzererstellter Inhalte. Denn ein Großteil des Internets beruht auf der Wiederverwendung urheberrechtlich geschützten Materials. Hierzu zählen nicht nur Filme oder Musik, sondern bereits das Teilen des Bildes von jemand anderem auf Facebook. Der durch Artikel 13 entstehende Druck auf die großen Unternehmen sorgt dafür, dass sie sich nun um funktionierende Upload-Filter kümmern müssen, da sie ansonsten für jede Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden. Dies kann dazu führen, dass ab 2019 unscharfe Filter genutzt werden könnten, da die Technologie noch nicht perfekt ist. Die hieraus resultierenden hohen Fehlerquoten der Upload-Filter könnten dazu führen, dass viele Inhalte wie Satire-Beiträge sowie Berichterstattungen über Unternehmen nicht mehr verfügbar wären.   

:Gianluca Cultraro

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