Bild: Ermittlungserfolg: Generalbundesanwalt Peter Frank konnte am Montagmorgen die Festnahme mehrerer des Rechtsterrorismus Verdächtiger vermelden. , Fahndungserfolg der Generalbundesanwaltschaft Foto-Quelle: Holger Uwe Schmitt CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.en

Rechtsradikalismus. Die Generalbundesanwaltschaft hat in Sachsen und Bayern sechs mutmaßliche Rechtsterroristen festgenommen. Die Gruppe plante bereits Anschläge.

Die Männer im Alter zwischen 20 und 30 Jahren stehen im Verdacht, eine rechtsterroristische Vereinigung mit dem Namen „Revolution Chemnitz“ gegründet zu haben. Ein entsprechender Haftbefehl wurde bereits am 28. September vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ausgestellt. Schon am 14. September wurde der ebenfalls beschuldigte Christian K. wegen eines Falls besonders schweren Landfriedensbruchs festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Allen Beschuldigten wird neben der Bildung einer terroristischen Vereinigung auch weitere, nicht genannte, Straftaten vorgeworfen.
Die Tatverdächtigen gehören laut Bundesanwaltschaft der Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz an. Sie verstünden sich außerdem als führende Personen der rechtsradikalen Szene im Freistaat Sachsen. Nach bisherigem Ermittlungsstand gilt K. als zentrale Führungsperson der Gruppe, die mit Gewalt und Anschlägen gegen Migrant*innen und politisch Andersdenkende versuchen wollte, die demokratische Ordnung in der Bundesrepublik zu überwinden.


Anschlagspläne

Bereits am 14. September sollen mit Glasflaschen, Quarzhandschuhen und einem Elektroimpulsgerät bewaffnete Mitglieder der Gruppierung gemeinsam mit Mitgliedern anderer rechtsradikaler Gruppierungen auf der Schlossteichinsel in Chemnitz mehrere Menschen mit Migrationshintergrund angegriffen und verletzt haben. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass dieser Angriff ein „Probelauf“ für einen geplanten Anschlag am 3. Oktober sein sollte.
Am 21. September wurden Ermittlungen, unter anderem wegen des Anfangsverdachts auf die Bildung einer kriminellen Vereinigung, aufgenommen. „Im Zuge der weiteren Ermittlungen haben sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Vereinigung eine terroristische Zielsetzung verfolgt. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesanwaltschaft am 28. September 2018 ihre Ermittlungen um den Tatvorwurf der Gründung einer terroristischen Vereinigung erweitert“, heißt es in der Pressemitteilung. Alle Verdächtigen wurden dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, dieser ordnete Untersuchungshaft an.

:Justinian L. Mantoan

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