Kommentar. Die Alternative für Deutschland (AfD) will im Deutschen Bundestag eine Grundgesetzänderung erwirken. Nach dem Willen der Rechtsradikalen soll das Grundrecht auf Religionsfreiheit verwirkt werden können.
Am 24. September tauchte auf der Webseite des Bundestags die Drucksache 19/4484 auf, ein Gesetzesentwurf. Soweit ist daran nichts verwerflich, auch wenn er von Parlamentarier Stephan Brandner der rechtsradikalen AfD stammt, denn auch diese Rechtsaußenpartei hat durch ihre Sitze im Bundestag das Recht, Gesetzesentwürfe einzubringen. Pikant wird es erst, wenn man sich mit dem Inhalt des Schreibens auseinander setzt. Unter dem Titel „Gesetz zur Erweiterung der Verwirkungsregelung des Artikels 18 des Grundgesetzes um die ungestörte Religionsausübung des Artikels 4 Absatz 2 des Grundgesetzes“ ist der Jurist der Meinung, dass es ein Versäumnis der Schaffer*innen des Grundgesetzes gewesen sei, die Möglichkeit auf Grundrechtsverwirkung, welche in Artikel 18 enthalten ist, nicht auf die Religionsfreiheit zu beziehen. Die Lösung sei einfach, so Brandner: Die Verwirkungsregelung des Artikel 18 GG wird um den Inhalt des Religionsfreiheitspassus ergänzt. Alternativen? Keine. Um den Antrag auf Grundrechtsverwirkung massenhaft anwenden zu können, fordert Brandner außerdem, dass nicht nur Bundesregierung, Landesregierung oder Bundestag einen solchen Antrag ans Bundesverfassungsgericht stellen können, sondern auch Gerichte. Eine willkommene Möglichkeit für das ehemalige Mitglied des Thüringer Richterwahlausschusses.
Verfassungsfeind*innen
Der von Brandner vorgelegte Gesetzesentwurf demaskiert die AfD erneut – obwohl die Frage bestehen bleibt, wie oft diese von Neonazis, Rassist*innen und Antisemit*innen durchzogene Partei demaskiert werden muss. Doch angesichts wahrscheinlicher Wahlerfolge in Ostdeutschland will man natürlich vorsorgen. Verfolgung aufgrund von Religionsausübung. Verbot der Ausübung einer bestimmten Religion. Bei jedem Menschen, der einmal ein Geschichtsbuch in der Hand hatte, müssen Alarmglocken laut wie Fliegeralarme läuten. Was die AfD bezweckt, ist eine rechtmäßige Verfolgung von Menschen muslimischen Glaubens. Gewiss, das Ganze soll im Grundgesetz verankert werden, damit man die Braunblauen nicht mehr Verfassungsfeinde heißen kann. Doch solange der Rest der im Bundestag sitzenden Politiker*innen den völkischen Wahnsinn der AfD nicht mitmacht, nennen wir das Kind beim Namen: die AfD ist verfassungsfeindlich! Sofern muss auch Brandners Entwurf zugestimmt werden: Alternative: keine!
Völkerrechtswidrig
Selbst wenn die AfD mit ihrem antimuslimischen Rassismus Anhänger*innen fände (und ein reges Interesse gerade vonseiten der Seehofergetreuen ist nicht auszuschließen), verstieße ihr Wille noch immer gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die UN-Kinderrechtskonvention. Doch was würden solche Kinkerlitzchen denn interessieren, wenn in Deutschland erst einmal die angestrebte 180-Grad-Wende – vermutlich nicht nur erinnerungskulturell, sondern gesamtpolitisch – durchgeführt werden würde? Was eine solche Wende jedoch bedeuten würde, ist nicht erst seit dem Geometrieunterricht bekannt. Dann geht es rückwärts. Mindestens 85 Jahre …
:Justinian L. Mantoan
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