HoPo. Der einstige Referent Christian Grabowski eckte durch Kritik und Alleingänge im AStA an. Gegen seine Entnennung wehrte er sich nun vor dem Studierendenparlament.
Am 20. Juli 2017 erhielt Grabowski die Nachricht vom damaligen AStA-Vorsitzenden Simon Lambertz: Das ehemalige NAWI-Mitglied wurde fristlos von seinem Posten entnannt. Zu den Motiven dieser Entscheidung äußerte sich der AStA nicht vollumfänglich – auf Nachfrage dieser Redaktion hieß es, die Entnennung sei Grabowskis „sozialem Fehlverhalten“ geschuldet (:bsz 1140). Grabowski selbst gab damals an, interne Streitigkeiten und die unautorisierte Weitergabe von Interna an die FSVK-SprecherInnen seien der Grund für seine Entnennung. Gegen die genauen Umstände wollte er vorgehen und wandte sich mit einer Beschwerde ans damalige Studierendenparlament. Welches Gremium für diese Angelegenheit zuständig ist, war offen, daher wandte sich Grabowski auch an den Hauptausschuss. Nach rund sieben Monaten wurde der Fall nun in der vergangenen Sitzung des Studierendenparlaments am 20. Juli behandelt.
Nach einem Antrag des Rings christlich-demokratischer Studenten (RCDS) sollte festgestellt werden, dass die damalige Entnennung der Bestätigung durch das damalige Studierendenparlament bedurfte. Laut Satzung der Studierendenschaft könne einE ReferentIn erst nach der Bestätigung durch das Studierendenparlament der Zutritt zu den Räumlichkeiten des AStA verwehrt werden, so die Argumentation des RCDS. „Unserer Meinung nach ist ein AStA-Referent solange im Amt, bis er durch das StuPa entlassen wird. Natürlich hat der AStA-Vorsitzende ein Vorschlagsrecht, aber da er das StuPa braucht, damit ein Referent in seinem Amt bestätigt wird, braucht er es auch, wenn er mit einem Referenten nicht mehr zusammenarbeiten möchte. Christian wurde allerdings bereits vor seiner Entlassung an seiner Arbeit gehindert“, argumentiert Matthias Arthkamp (RCDS) Demnach hätten ReferentInnen beispielsweise das Recht, bis zur Bestätigung durch das Studierendenparlament an AStA-Sitzungen teilzunehmen. Dies wurde Grabowski seiner Meinung nach verwehrt. Die Formulierung in der Satzung ist jedoch unklar und lässt Interpretationsspielraum. Zudem beinhaltete der Antragstext ein Entnennungsdatum, das so nicht verifiziert werden konnte. Zwar wurde Grabowski der Zugang zu den Räumlichkeiten des AStA sowie zu mindestens einer Vorstandssitzung verwehrt, doch für diese Entscheidung wurde der damalige Vorsitzende Lambertz bereits vom damaligen und heutigen StuPa-Sprecher David Semenowicz gerügt.
Der Antrag des RCDS wurde in geheimer Abstimmung mit zwei Ja-Stimmen, zwei Enthaltungen, 20 Nein-Stimmen und einer ungültigen Stimme abgelehnt, obwohl der RCDS-Parlamentarier Arthkamp die anderen ParlamentarierInnen dazu aufrief, „Stolz zu zeigen“ und sich eine Übergehung durch den AStA nicht gefallen zu lassen, sondern zu fragen, wer eigentlich mehr Hoheitsgewalt habe, das Parlament oder der AStA.
Der RCDS zeigte sich enttäuscht, insbesondere weil man vermutet, dass die ParlamentarierInnen sich bei der Abstimmung nicht an der Satzung, sondern an der Person Grabowski orientierten. Der ehemalige AStA-Referent fiel in der Vergangenheit aufgrund seiner direkten Art und mehrfachen Kritik in AStA und Studierendenparlament auf.
:Helena Patané
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