Kommentar. Justizministerin Katharina Barley (SPD) fordert, dass die deutsche NS-Vergangenheit Pflichtstoff des Jurastudiums werden soll. Ein Vorschlag, der unterstützt werden sollte, um zukünftigen JuristInnen ihre historische und politische Verantwortung bewusst zu machen.
Der spanische Philosoph und Schriftsteller George Santayana sagte einmal: „Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnert, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen“. Und er scheint Recht damit zu haben, sieht man sich den aktuellen Rechtsruck in Deutschland, in ganz Europa an. Rechtspopulistische Parteien wie die AfD erstarken und es scheint, dass die deutsche nationalsozialistische Vergangenheit immer mehr in Vergessenheit gerät. Obwohl das Interesse der (Jura)-Studierenden – laut Barley – an dieser Zeit hoch ist, sei das Wissen über „das Justizunrecht des 20. Jahrhunderts“ gering.
Forderung im Koalitionsvertrag
Wir dürfen nicht vergessen, dass sich bereits im Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD schriftlich darauf verständigt hatten, das geschichtliche Bewusstsein junger JuristInnen bei diesem Thema zu schärfen, „um aus den dunklen Kapiteln unserer Vergangenheit lernen zu können“. Bleibt zu hoffen, dass dieses Koalitionsziel nicht wieder nur ein Lippenbekenntnis der Regierungsparteien ist.
Nationalsozialisten im Justizministerium
Denn bereits viel zu lange, nämlich bis Anfang der Siebzigerjahre hinein saßen – wie in der viel zitierten „Akte Rosenburg“ beschrieben – weit über 50 Prozent der ehemaligen NSDAP-Mitglieder in Abteilungen des Bonner und Berliner Justizministeriums.
So heißt es in dem Abschlussbericht der Studie, dass die personelle Kontinuität bis heute fatale Folgen hätte. Sie habe den demokratischen Neubeginn belastet, behindert und verzögert, denn viele Gesetze seien nur oberflächlich „entnazifiziert‘„worden.
Bis heute – so scheint es – ist rechtes bzw. rechtspopulistisches Gedankengut noch in den Köpfen einiger Menschen verankert. Da wird offen gegen Geflüchtete, Homosexuelle und anders denkende Menschen gehetzt.
Gerade deswegen müssen unsere demokratischen Werte geschützt werden. Dies geschieht zum einen, indem sich jedeR täglich aufs Neue dafür einsetzt, aber eben auch über die Gesetzgebung. Die Judikative als eine der drei Gewalten eines demokratischen Staates ist unabdingbar im Kampf gegen faschistische Kräfte. Umso wichtiger ist es, das ihre Mitglieder frei von rechtem beziehungsweise rechtspopulistischem Gedankengut sind. Dies geschieht am ehesten dann, wenn sich alle Beteiligten der historischen Ereignisse bewusst sind und deren Denken und Handeln hiervon in positivem Sinne beeinflusst werden. Nur so kann verhindert werden, dass sich die deutsche Geschichte der 1930er Jahre wiederholt.
:Helena Patané
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