Bild: SHK-Streik in Berlin

Der SHK-Streik in Berlin gibt Einblick in die finanzielle Situation der Berliner Hilfskräfte. An der Ruhr-Uni sieht es für die SHKs glücklicherweise besser aus: jedenfalls im Vergleich zu den restlichen Hilfskräften in Nordrhein-Westfalen. Denn die Hochschulen und Fachhochschulen entscheiden eigenständig, inwieweit die Arbeit der SHKs entlohnt wird. „Die RUB liegt in NRW im oberen Bereich“, berichtet Lennart Brinkmann vom SHK-Rat. Jedenfalls gelte dies für die vorgesehene Stundenbezahlung. Doch das Arbeitspensum liegt vereinzelt über der vereinbarten Arbeitszeit. Es liege, laut Tutor Malte, am eigenen Verschulden, denn die Arbeit verlocke dazu, mehr Zeit zu investieren. Er wolle auch keine Abstriche bei der Qualität seiner Arbeit machen, denn „um die Akademisierung der Bevölkerung weiter voranzutreiben, müssen auch Opfer gebracht werden“, scherzt Malte. 

Bei Sorgen und Kummer

Im Hochschulgesetz des Landes NRW wird seit dem 1. Oktober 2014 eine Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte vorgeschrieben. Diese werden einmal im Jahr zu den Studierendenparlamentswahlen (StuPa-Wahl) (:bsz 1151) gewählt.

Bei Schwierigkeiten zwischen SHKs und ihren Vorgesetzten vertritt der SHK-Rat den/die StudierendeN, denn zwischen dem Beschäftigungsverhältnis herrscht eine besondere Brisanz. Die Studierenden arbeiten meist für eineN DozentIn ihres Lehrstuhls und sind auf deren Wohlwollen angewiesen. Der SHK-Rat nimmt in solchen Situationen eine beratende Funktion ein. Zu den aktuellen Problemen aus seinen SHK-Rats-Sprechstunden wollte Brinkmann nicht berichten. Zum Verhältnis von Stundenlohn und Arbeitspensum der SHKs kann das SHK-Ratsmitglied keine „umfassend gültige Antwort geben“.

Sarah Tsah

 

SHK-Überblick

An der RUB werden die Hilfskräfte abhängig von ihren bisher erreichten Abschlüssen unterschieden: Studentische Hilfskräfte (SHK) haben bisher noch keinen Hochschulabschluss; ihre Interessen werden an der RUB vom SHK-Rat vertreten. Hilfskräfte, die bereits einen ersten Hochschulabschluss haben, werden als Wissenschaftliche Hilfskräfte mit Bachelor (WHB) beziehungsweise Master (WHK) bezeichnet. Sie werden vom wissenschaftlichen Personalrat (WPR) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vertreten. Neben der Beschäftigung als TutorIn, arbeiten SHKs in Forschung und Lehre. Dazu gehören auch Verwaltungs- und Organisationstätigkeiten. Die Hilfskräfte sind vom Geltungsbereich der Tarifverträge ausgenommen. Nur in Berlin gibt es einen eigenen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte. Außerhalb von Berlin legt jede Uni die Bezahlung ihrer Hilfskräfte. An der RUB verdienen SHKs 10,50 Euro pro Stunde, ab April 11,00 Euro.

:sat

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