Gerade einmal vier Jahre alt wurde das von der ehemaligen Landesregierung verabschiedete Hochschulzukunftsgesetz (HZG) am 16. September dieses Jahres. Doch dank der neu gewählten Regierung aus CDU und FDP steht dieses vor einer umfassenden Novellierung. Nicht nur Anwesenheitspflicht (:bsz 1142) und Studiengebühren für Nicht-EU-Studierende (:bsz 1139) stehen auf dem Plan, auch die Verpflichtung zur friedlichen Forschung, die als Zivilklausel bekannt ist, steht vor dem Aus. Dies bestätigte NRW-Wissenschaftsministerin Pfeiffer-Poensgen im Gespräch mit dem WDR5 am 16. Oktober. Wann das neue Gesetz in Kraft tritt, steht noch nicht fest.
Die Abschaffung der Zivilklausel sei – ebenso wie die mögliche Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht – kein Schritt zurück, sondern führe zu mehr Hochschulautonomie, erklärt das Wissenschaftsministerium. „Zentralistische Instrumente und bürokratische Hürden sollen abgeschafft werden“. Mit Autonomie gehe auch Verantwortung einher, so Hermann Lamberty, Pressesprecher des Ministeriums. Die Anfrage, ob Drittmittel aus Militär und Rüstungsindustrie Auswirkung auf die Freiheit der Hochschulen haben könnte, nannte Lamberty eine Unterstellung.
Zum Frieden verpflichtet?
Die Ruhr-Universität verpflichtet sich in ihrer Verfassung zu friedlichen Zielen, allerdings entstand die aktuelle Fassung am 16. Juli 2015, fast acht Monate nach Inkrafttreten des Hochschulzulassungsgesetzes. Ob die Universität bei einer Gesetzesänderung an der selbst auferlegten Verpflichtung festhält, ist noch nicht gewiss. Der Pressesprecher der RUB, Jens Wylkop, hat sich bis Redaktionsschluss nicht zu diesem Thema geäußert.
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Ruhr-Uni positioniert sich deutlich gegen die Abschaffung der Zivilklausel. „Forschung und Lehre sollten nicht für militärische Zwecke benutzt werden. Die Forschung sollte ausschließlich eine Bereicherung unserer Nachwelt sein und zu einer nachhaltigen, friedvollen und humanistischen Welt beitragen“, so Vorstandsmitglied Zeynep Dikman.
Doch nicht nur auf hochschulpolitischer Ebene regt sich bereits Widerstand gegen die Pläne aus Düsseldorf. Christian Leye, landesvorsitzender von Die Linke, betont in einer Pressemitteilung: „Kriege und Waffenexporte zählen zu den Hauptursachen für Flucht. Es darf doch nicht wahr sein, dass nun die Wissenschaftsministerin den Profiteuren von Krieg und Unterdrückung die Landeseinrichtung zur Verfügung stellen will.“ Die Linke, die am 14. Mai nicht in den Landtag einzogen ist, hat sich bereits im Wahlkampf für eine verbindliche Zivilklausel auf Landesebene eingesetzt.
:Justinian L. Mantoan
INFO:BOX
Als Zivilklausel versteht man die Verpflichtung, dass Forschung an öffentlich-rechtlichen oder staatlichen Hochschulen keine militärischen Ziele verfolgen kann. Es darf also keine Rüstungs- oder Militärforschung betrieben werden. Hiervon ausgenommen ist der so genannte Dual-Use. Hierunter versteht man zivile Forschung, die auch militärisch genutzt werden kann, wie beispielsweise IT-Forschung.
Den Kommentar zu diesem kontroversen Thema findet Ihr hier.
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