Hamburg. Gleich 32 JournalistInnen wurde beim G20-Gipfel nachträglich die Akkreditierung entzogen. Das Bundeskriminalamt (BKA) gibt sich über die Gründe bedeckt.
Es war neben Ausschreitungen und Plünderungen eine Randnotiz, doch der nachträgliche Entzug von 32 Akkreditierungen am Rande des Treffens der zwanzig mächtigsten StaatschefInnen der Welt wirft viele Fragen auf; Antworten bekommen die betroffenen PressevertreterInnen nur vage.
Wie einE JournalistIn in die „schwarze Liste“ der persona non grata gelangen konnte, ist noch immer nicht sicher, sowohl BKA, als auch das Bundespresseamt (BPA) und die Bundesregierung halten sich mit Antworten weitestgehend bedeckt. Bisher äußerte sich die Regierung einzig über ihren Sprecher Stefan Seibert. Dieser lies verlauten, dass es „Sicherheitsbedenken“ gegeben habe, welche intensive Überprüfungen einzelner JournalistInnen notwendig gemacht haben – und dass er die Maßnahme des Entzugs der Akkreditierungen nicht leichtfertig mittrage.
Woher kamen die Sicherheitsbedenken?
Viel wird seit dem Bekanntwerden der „schwarzen Liste“ mit den Namen der betroffenen JournalistInnen spekuliert. Zwischenzeitlich wurde der türkische Geheimdienst verdächtigt, da mindestens drei Fotojournalisten im Jahre 2014 in der kurdischen Stadt Diyarbakır Proteste gegen die türkische Regierung dokumentierten. Das BKA wies diese Anschuldigungen jedoch zurück, in der offiziellen Pressemitteilung heißt es, dass „Staatsschutzerkenntnisse ausschließlich deutscher Sicherheitsbehörden“ vorlagen. Welche Erkenntnisse das sind, dazu äußert sich das BKA unter dem Verweis auf Datenschutzrichtinien nicht.
Kritik en masse
Arnd Henze, Fremdsprachenkorrespondent des ARD-Hauptstadtstudios, kritisierte das massenhafte Kopieren und Verteilen der Namenslisten mit den unerwünschten JournalistInnen und begründete dies seinerseits mit Datenschutzbedenken.
Unklar war lange, welche Behörden genau die Erkenntnisse über die mutmaßlichen Sicherheitsbedenken geliefert haben. Laut Recherche des rbb Inforadios waren Einschätzungen des Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Landesverfassungsschutzbehörden maßgebend für diesen Grundrechtseingriff. Laut rbb-Informationen gab es in vier Fällen sogar „gravierende Bedenken“, welcher Art diese Bedenken waren, darüber schweigen BKA, Bundesregierung und auch das BfV.
Die betroffenen JournalistInnen kritisieren die gegen sie eingeleiteten Schritte scharf. Björn Kietzmann, Fotojournalist für die Agentur Action Press und auch Betroffener der Maßnahmen, vergleicht den Entzug der Akkreditierungen mit einem Berufsverbot und auch die Nichtregierungsorganisation „Reporter ohne Grenzen“ spricht von einer „unerträglichen Stigmatisierung von Journalisten“.
Juristisches Nachspiel?
Der Deutsche Journalistenverband (DJV) fordert derweil eine grundlegende Aufklärung, denn es werfe nur immer weitere Fragen auf, wenn selbst der Regierungssprecher keine umfassende Auskunft geben wolle. Im Gespräch mit den Ruhr Nachrichten bekräftigte DJV-Chef Frank Überall außerdem noch einmal die datenschutzrechtlichen Bendenken bezüglich der viel kopierten „schwarzen Liste“.
Auch die Grünen drängen auf Aufklärung, vor allem die Frage, welche Daten über JournalistInnen von deutschen Geheimdiensten gesammelt würden, müsse geklärt werden.
:Justinian L. Mantoan
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