Gesetz. Der Bundestag hat einem umstrittenen Gesetzesentwurf der Regierung zugestimmt. Der Online-Überwachung sind somit sehr geringe Grenzen gesetzt. ExpertInnen halten das Gesetz für verfassungswidrig.
Die Vorratsdatenspeicherung (VDS), massenhafte Videoüberwachung und die Einschränkung der freien, unüberwachten Informationssuche reichen der Bundesregierung noch nicht, neue Gesetze müssen her. Das neue Gesetz zur Online-Überwachung, dass am 22. Juni im Bundestag mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD verabschiedet wurde, weitet die Bedürfnisse der Ermittlungsbehörden noch einmal aus. Neben den bereits bestehenden Überwachungsmaßnahmen sind vor allem bisher unantastbare, weil verschlüsselte Dienste ins Visier von PolitikerInnen und ErmittlerInnen gerückt. Die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) erlaubt es den Ermittlungsbehörden, Spähprogramme auf Computer und Smartphones zu laden, um Nachrichten vor oder nach dem Verschlüsseln in Echtzeit mitzulesen. Auch der Deutschen liebster Messenger WhatsApp ist trotz Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht vor den Späh-Angriffen der ErmittlerInnen sicher.
Grundrechtseingriff?
Laut Angaben von CDU/CSU und SPD dienen die nun beschlossenen Möglichkeiten primär der Terrorüberwachung. Ein genauer Blick in den Katalog der Straftaten, die eine Anwendung des so genannten Staatstrojaners erlauben, zeigt jedoch eine andere Realität, die Liste ist lang. Dabei ist die Überwachung nicht nur auf die/den VerdächtigeN beschränkt, sondern je nach Gutdünken der ErmittlerInnen auch auf nahestehende Personen ausweitbar. KritikerInnen werfen dem Gesetz massive Eingriffe in die Grundrechte vor. Dies wäre nicht verwunderlich, bereits die VDS verstößt gegen EU-Gesetze.
:Justinian L. Mantoan
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