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Bye Roaming, war schön!

Internet, SMS und Telefonieren in EU-Ländern zum Heimattarif – Roaming adé
veröffentlicht: 19 Juni 2017
verfasst von: Kendra Smielowski (ken)
in: METRO:POLIS Ausgabe: 1130
tags: Datennutzung, EU, Mobilfunknetz, Roam like at home, Roaming
Bye Roaming, war schön! Bild: Keine Panikattacke! Der grüne Haken bei Roaming hat seinen Schrecken verloren. , Internet, SMS und Telefonieren in EU-Ländern zum Heimattarif – Roaming adé Foto: ken

Datennnutzung. Per Verordnung der EU wurde das Roaming im EU-Ausland unterbunden. Der Heimattarif kann nun genutzt werden.

Die im November 2015 von der Europäischen Kommission beschlossene Anpassung des Roaming-Gesetzes trat am 15. Juni 2017 in Kraft. Seit nunmehr einer Woche sind die Roaming-Gebühren für die Nutzung von Handys im EU-Ausland (sowie Island, Norwegen und Liechtenstein) abgeschafft. Diese fielen bis dahin für Telefonate, SMS und Nutzung des mobilen Internets im Ausland an und lagen deutlich über den heimatlichen Tarifen. Jetzt sind Telefonate, SMS und Internetnutzung zu denselben Konditionen nutzbar wie im Heimatland. Der Erwerb von sogenannten EU-Auslandspaketen wird damit überflüssig. Bestehende Verträge müssen von den Mobilfunkanbietern zum Stichtag umgestellt worden sein, NutzerInnen müssen sich um nichts kümmern. 

Durch die Einführung des „Roam-like-at-home-Prinzips“ (RLAH-Prinzip) ergeben sich jedoch auch einige Besonderheiten. Wer jetzt denkt, er landet den großen Coup, indem er sich im Ausland eine SIM besorgt und zu den günstigeren Tarifen hier telefonieren kann, der irrt, denn es wurde ebenfalls eine Fair-Use-Grenze erlassen. Sollte einE NutzerIn die festgelegte Grenze überschreiten, ist es den Mobilfunkanbietern weiterhin gestattet Roaming-Aufschläge in Rechnung zu stellen.

Gut für uns, schlecht für die Anbieter

Was den HandynutzerInnen zum Vorteil ist, ist für die Anbieter mit Kosten verbunden. Sollten vielsurfende KundInnen im Urlaub das Handy genauso ausgiebig nutzen, wie sie es zuhause tun, zahlen die Anbieter am Ende drauf. Um dort für Ausgleich zu sorgen, wurde eine Besonderheit eingeführt: Wenn „durch die Bereitstellung von Roaming-Diensten zu Inlandspreisen, ihr inländisches Entgeltmodell bedroht“ seien, „können von Mobilfunkbetreibern Aufschläge erhoben werden“, so die Bundesnetzagentur. Sollte dies nachweislich der Fall sein, können die Anbieter bei der regionalen Regulierungsbehörde einen Antrag stellen und „zur Kostendeckung entsprechende Roamingaufschläge zunächst über einen Zeitraum von 12 Monaten“ erheben.

:Kendra Smielowski

 

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