Wann muss Handeln unter Strafe stehen? Was bedeutet die Unschuldsvermutung im deutschen Recht? Wie funktioniert ein öffentliches Gerichtsverfahren?
Fragen zu den Grundlagen des Rechts und spezielle Kontroversen standen in der vergangenen Woche im Gerichtslabor, einem Ort für Verfahrenssimulationen für angehende JuristInnen der RUB, auf der Tagesordnung. Zwar war die türkische Delegation kleiner als erwartet, für den wissenschaftchen Austausch war das aber kein Nachteil. Der Fachschaftsrat Jura hatte eingeladen, um über Verfassungsprinzipien im Straf- und Strafverfahrensrecht zu diskutieren.
Drei Tage lang hielten Studierende und WissenschaftlerInnen Vorträge zu verschieden Aspekten des Themas. Auf fast jeden deutschen Beitrag folgte als Pendant ein türkischer. Zuvorkommend referierten sdiese überwiegend in englischer Sprache. Gerade die „Informationen aus erster Hand“, etwa zur Praxis des Strafverfahrens oder zur Freiheit des Mandats, seien für die Studierenden von besonderem Interesse und aufmerksam verfolgt worden, erzählt Arne Michels vom Fachschaftsrat.
Aktualität
Entstanden ist die Zusammenarbeit aus einem Fachschaftsbesuch im Sommer 2014. Der ehemalige Bochumer Juniorprofessor Osman Isfen stellte den Kontakt her, Beziehungen zu deutschen Fakultäten auf Seite der IstanbulerInnen trugen weiter zum Gelingen der Kooperation bei.
Da in den beteiligten Ländern gänzlich unterschiedliche Rechtssysteme herrschen, habe das Seminar weniger den Anspruch, das Recht zu vergleichen, sondern arbeitet mehr rechtsdarstellend. Dennoch ging auch die aktuelle politische Situation und das Verhältnis zwischen Deutschland und der Türkei in die Gespräche mit ein. So betonte bereits der Dekan der juristischen Fakultät, Prof. Cremer, in seinem Grußwort die besondere Bedeutung des Austausches. Dass er zustande kommt, sei gerade unter den gegebenen Umständen besonders erfreulich.
Sicherheitsbedenken
Wenn auch nur nachrangig, habe man diese Besonderheiten bei der Themenwahl bedacht, sagt Michels. Der Mitorganisator des Seminars erklärt, man habe nicht provozieren wollen, sensible Themen aber auch nicht ausgelassen. Referate zur Causa Böhmermann wurden ebenso rege diskutiert wie Grundprinzipien des Strafrechts. Dies zeige einmal mehr die Bedeutung des wissenschaftlichen Austausches, der sich durch politische und gesellschaftliche Kontroversen nicht einschränken lässt. In Hinblick auf den bevorstehenden Rückaustausch in den Pfingstferien wurde den OrganisatorInnen Sicherheitsbedenken angetragen. „Natürlich werden wir diese in die Planung miteinbeziehen. Wenn sich aber an den Umständen nicht etwas dramatisch ändert, fahren wir im Mai nach Istanbul.“
Gastautorin :Katrin Skaznik
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