Er hatte ihnen aufgelauert, sie ins Gebüsch gezerrt, dort massiv körperlich misshandelt und vergewaltigt. Schnell war klar, dass die zwei Taten im vergangen Herbst in einem Zusammenhang stehen. Anfang Dezember nahm die Bochumer Polizei einen 31-jährigen Mann fest, der sich seitdem in Untersuchungshaft befindet. Die Staatsanwaltschaft will nun Anklage erheben. Wird der Antrag angenommen, beschäftigt sich der neunte Strafsenat des Bochumer Landgerichts bald mit dem Fall. Die Angriffe ereigneten sich im August und November vergangenen Jahres. In einem Wald am Kalwes wurde das erste Opfer, eine 21-jährige Studentin, überwältigt und mit einem Ast traktiert. Mit einem wohl mitgebrachten Strick drückte der Täter ihr die Luft ab. Die Schläge waren so heftig, dass das Opfer kurzzeitig das Bewusstsein verlor. Das zweite Opfer, eine 27-jährige, wurde in einem Wald an der Max-Imdahl-Straße überfallen. Der Täter schlug, würgte und vergewaltigte die junge Frau, anschließend stahl er ihr Bargeld. Im Interview mit einer Tageszeitung sagte der leitende Oberstaatsanwalt damals, man könne nicht ausschließen, dass der Täter eine Tötungsabsicht hatte. Die „potenziell lebensgefährdende Situation“ führte dazu, dass auch versuchter Mord im Raum stand.
Anklage
Von diesem Vorwurf nimmt die Staatsanwaltschaft nun wohl Abstand. Der Angeklagte, der weiterhin schweigt, wird sich im Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung, Vergewaltigung und Diebstahls verantworten müssen. Über die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung lässt sich zu diesem Zeitpunkt lediglich spekulieren. Die Beweislast jedoch scheint erdrückend: Im Rahmen einer Pressekonferenz der Bochumer Polizei am Tag nach der Festnahme erklärte Staatsanwalt AndreasBachmann, die sichergestellten DNA-Spuren an den Opfern stimmten zu einhundert Prozent mit denen des Festgenommenen überein. Dass er nicht der Täter ist, sei daher unwahrscheinlich. „Ich halte diesen Tatnachweis für sehr überzeugend, einen besseren Nachweis sehe ich im Moment nicht,“ erklärte Bachmann. „Deshalb sprechen wir auch schon vom Täter.“ Das Strafmaß für die einzelnen angeklagten Taten liegen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Daraus wird im Falle einer Verurteilung eine Gesamtstrafe gebildet, die im konkreten Fall sogar bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe betragen könnte.
Überraschender Ermittlungserfolg
Dass es überhaupt zu der Verhaftung kam, ist einem Zufall zu verdanken. Trotz über 100 eingegangener Hinweise aus der Bevölkerung ermöglichte erst ein Foto die Identifizierung des Gesuchten. Dieses hatte der Lebensgefährte des zweiten Opfers in der Nähe des Tatorts gemacht. Dort war ihm ein Verdächtiger aufgefallen, auf den das Phantombild zutraf. Dass er sich ungewöhnlicherweise in einem Gebüsch aufhielt, machte den jungen Mann aufmerksam. Laut Polizei sei nicht auszuschließen, dass er dort auf der Suche nach einem weiteren Opfer war.
Gastautorin :Katrin Skaznik
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