Bild: Ex-Referent muss latzen Bild: kac

Auf einer der letzten AStA-Sitzungen des 47. Studierendenparlaments (StuPa) im Februar 2015 hat der AStA die Anschaffung eines neuen HD-Camcorders beschlossen. Der Camcorder für das Öffentlichkeitsreferat sollte dazu dienen, AStA-Veranstaltungen aufzuzeichnen und online für diejenigen verfügbar zu machen, die nicht direkt teilnehmen können.

Der neue AStA des 48. StuPa hat unter dem Vorsitzenden David Schmidt (NAWI) und Finanzreferent Jan Heinrich (erst NAWI, später JUSO) im März 2015 den ehemaligen Referenten beauftragt, den Camcorder zu besorgen. 

Dem AStA-Vorsitz gegenüber soll der, zu dem Zeitpunkt im Referat für Hochschulpolitik tätige, Referent angegeben haben, „den HD-Camcorder nicht auf Rechnung kaufen zu können“, so Christian Grabowski, Referent für Service und Öffentlichkeitsarbeit und deshalb habe man ihm einen Scheck über 4.000 Euro ausgestellt.

Lange gewartet, niemals gesehen

Nach mehrmaliger Rückfrage des AStA, wo denn die Camcorder bliebe, entgegnete der Referent, dass es noch dauern würde, weil es Probleme mit dem Zoll gebe, erinnert sich Sven Heintze, der zu dem Zeitpunkt im AStA-Vorstand tätig war. 

Nach mehreren Versuchen, Informationen von dem Studenten über den Verbleib des Geldes zu bekommen, wurde eine anonyme Anzeige gegen ihn erstattet. 

Schnelle Reaktion

Die NAWI, für die der Referent im AStA tätig war, hat ihm zeitnah „in einem Listenausschlussverfahren einstimmig die NAWI-Mitgliedschaft aberkannt“, so Grabowski. Auch AStA und StuPa haben ihn als AStA-Referenten entnannt.

Der wegen Veruntreuung angeklagte Referent wurde vom Bochumer Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt. 

„Durch das Urteil sehen wir uns in der damaligen Entscheidung bestätigt, die Zusammenarbeit mit dieser Person zu beenden“, sagt David Semenowicz, derzeitiger Finanzreferent des AStA. Weitere rechtliche Schritte seien eingeleitet, um den verursachten Schaden der Studierendenschaft und damit bestehende Ansprüche zu befriedigen.

:Kendra Smielowski

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