Einen widerrechtlichen Ausschluss von Gruppen sah StuPa-Sprecher Arne Michels in dem Beschluss des StuPas, der einen Ausschluss der Burschenschaften vorsah. Trotz Beanstandung von ihm gab es auch zuletzt eine Mehrheit für den Beschluss. Nun entscheidet das Rektorat.
„Den Ausschluss aller rassistischen, sexistischen, homophoben und sonstiger menschenfeindlicher Gruppen von Veranstaltungen der Universität“, forderte das StuPa im Mai mehrheitlich in einem Beschluss zu den Burschenschaften.
Arne Michels hatte den Beschluss daraufhin beim Justiziariat der RUB als rechtswidrig beanstandet, weil er darin einen Verstoß gegen die Grundrechte sah: „Ich kann nachvollziehen, dass dieser Beschluss als Zeichen gegen Ausgrenzung dastehen soll, aber nicht, dass gerade dafür das Instrument der Ausgrenzung gewählt worden ist“.
Kontroverse Diskussion
Das Justiziariat bestätigte dies und bat den AStA-Vorsitzenden David Schmidt, den Beschluss als Rechtsaufsicht zu beanstanden, damit es im Parlament eigenständig aufgehoben wird. „Das StuPa darf sich gegen Burschenschaften aussprechen, jedoch nicht einen Ausschluss fordern“, erklärt Schmidt dazu.
Für eine Aufhebung gab es in der Sitzung am 3. Dezember jedoch keine Mehrheit. „Wahrscheinlich wird der Rektor als Rechtsaufsicht oder der AStA-Vorsitzende den Beschluss in Teilen aufheben müssen“, so Arne Michels.
Trotzdem wurde das Thema kontrovers diskutiert. „Demokratische Mehrheiten müssen geachtet werden“, kritisiert dagegen Nina von Witzleben von der GRAS. „Die Einmischung des Rektorats sehen wir als falsch an.“ Ähnlich sehen es auch die Jusos, die gegen die Aufhebung des Beschlusses gestimmt haben. „Wir stehen zu dem Beschluss, wir haben bereits im Mai zugestimmt und sehen keinen Grund, das jetzt zu ändern“, so Felix Pascal Joswig. „Wir können nicht erkennen, wo der Beschluss (grund)rechtswidrig sein soll.“
:bent
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