Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für NRW in Münster hat am 11. August entschieden: Das stadtweite Verbot der Straßenprostitution ist rechtens, „zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands“. Die Klägerin, die Prostituierte Dany, soll angekündigt haben, dass sie den Rechtsstreit in die nächste Instanz tragen wird. Sexarbeiterinnenverbände sehen das Verbot kritisch. „Die Situation der betroffenen Frauen hat sich durch das Gerichtsurteil doch kein bisschen geändert“, so die Dortmunder Ratsfrau Nadja Reigl (Piraten).
„Hinter Hornbach“ heißt in Dortmund: Straßenstrich an der Ravensberger Straße in der Nordstadt. Nachdem sich die Zahl der Sexdienstleisterinnen seit der EU-Osterweiterung 2007 dort vervielfachte und der Strich sich in die angrenzenden Wohngebiete ausdehnte, wurde die Straßenprostitution 2011 in ganz Dortmund verboten.
Dagegen hatte die Prostituierte Dany geklagt. Eine solche Verordnung käme für sie einem Berufsverbot gleich. Damit hatte sie vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen teilweise Erfolg; es sollte in Dortmund ein Ort gefunden werden, an dem SexarbeiterInnen unter freiem Himmel ihre Dienste anbieten können.
Dass es einen solchen Ort im Stadtgebiet nicht gebe, ohne „dass es zu einer sozialunverträglichen Konfrontation unbeteiligter Dritter – Kinder, Jugendlicher und Erwachsener – mit der Prostitutionsausübung bzw. deren unliebsamen Begleiterscheinungen kommen könne“, bestätigte nun das OVG in Münster.
Piraten und Linke: Prostitution nicht kriminalisieren
Die Fraktion aus den VertreterInnen der Parteien Die Linke und Piraten im Dortmunder Stadtrat ist mit dieser Regelung nicht einverstanden: „Die Prostitutionsbekämpfung durch ein Verbot durchsetzen zu wollen, ist vollkommen veralteter Erziehungsstil. Vielmehr müssen Ursachen bekämpft werden“, sagt Fatma Karacakurtoglu (Die Linke).
Ihre Fraktionskollegin Nadja Reigl von den Piraten ergänzt: „Die Frauen schaffen aus größter finanzieller Not an. Oder um sich ihren Drogenkonsum zu finanzieren. Ihnen muss unbedingt geholfen werden. Eine Inhaftierung ist keine Hilfe“, so Nadja Reigl.
Denn Tatsache ist: Auch trotz Verbot gehen viele Frauen immer noch „hinter Hornbach“ ihrer Arbeit nach – „unter widrigen Umständen“, wie die Beratungsorganisation Madonna e. V. aus Bochum es nennt. Man treibe die Prostituierten „mit dem Verbot möglicherweise direkt in die Hände des organisierten Verbrechens“, schreibt Die Linke Dortmund.
Weitere Sperrbezirke befürchtet
Im Internetforum hinter-hornbach.de, in dem sich Freier und Sexarbeiterinnen austauschen, schreibt ein Forumsmoderator: „Wie ich von Dany persönlich erfahren habe, ist sie weiterhin kampfbereit und wird vors Bundesverwaltungsgericht gehen!“
Das Urteil des OVG Münster kann Folgen für die Lage der Prostituierten in ganz Deutschland haben. So schreibt der Moderator weiter: „Wenn die Stadt Dortmund damit durchkommt, ist zu befürchten, daß andere Städte ihrem Beispiel folgen werden und auch bei der Bezirksregierung einen städteweiten Sperrbezirk beantragen werden.“
:Marek Firlej
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