Bild: HMT Leipzig, HMT Leipzig verlangt Geld von Nicht-EU-Studierenden HMT Leipzig

An der Hochschule für Musik und Theater Felix Mendelssohn Bartholdy müssen Studierende aus Nicht-EU-Ländern seit dem Wintersemester 2013 1.800 Euro Studiengebühren zahlen – obwohl Sachsen keine allgemeinen Studiengebühren für EU-BürgerInnen verlangt. Möglich macht das ein Paragraph im Hochschulfreiheitsgesetz des Landes. Jetzt klagt eine Studentin aus Asien vor dem Verwaltungsgericht.

Studiengebühren in Deutschland für ein Erststudium an einer staatlichen Universität? Das sollte doch eigentlich der Vergangenheit angehören – vor allem in Sachsen. Dort wurden zwar nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2005 nicht allgemeine Studiengebühren für das Erststudium eingeführt – so wie etwa in NRW 2006. Aber sehr wohl Gebühren für ein Zweitstudium beziehungsweise für Langzeitstudierende, die mit ihrem Studium vier Semester über der Regelzeit liegen. Und – was seit der Einführung etwa 100 Studierende der HMT Leipzig zu spüren bekommen – 1.800 Euro Studiengebühren pro Semester für Nicht-EU-BürgerInnen


Hochschulfreiheitsgesetz sei dank

Möglich macht das § 12 des sächsischen HSFG, was seit 2013 Studiengebühren für Nicht-EU-BürgerInnen vorsieht beziehungsweise nicht gänzlich ausschließt. Die HMT Leipzig machte sich das zunutze und führte im Wintersemester 2013 die besagten Gebühren ein. Einzige Bedingung vom Freistaat Sachsen: Es muss für diese GebührenzahlerInnen zur finanziellen Unterstützung ein Stipendiensystem eingeführt werden. Seit Mai 2014 liegt dem Verwaltungsgericht Leipzig schon eine Klage vor, die aber noch in Bearbeitung ist. Die gebürtige Asiatin klagt für mehr Gleichberechtigung und kämpft gegen diese Diskriminierung.
 

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