Der Studierendenausweis wird auch innerhalb des VRR bei Kontrollen oft nicht als Ticket anerkannt. Bogestra und AStA der RUB rufen deswegen die Studierenden dazu auf, das auf DIN A4 ausgedruckte, sperrige Papier-NRW-Ticket auch stets zur Hand zu haben um Komplikationen (heißt: Bußgeldbescheide und Bearbeitungsgebühren) zu vermeiden. Muss das wirklich sein?
Eigentlich sollte es ganz einfach sein: Fahrt im VRR-Gebiet – Studierendenausweis. Fahrt außerhalb des VRR – NRW-Ticket dazu. Aber weil es ja im Zweifel immer gegen den Angeklagten heißt, liegt die Beweispflicht, dass wir auch wirklich zur freien Fahrt im VRR berechtigt sind, bei uns Studierenden. Logisch, oder?
Papier wickelt Plastik ein
Scheinbar ist es einfacher, dass alle Studierenden ein zusätzliches Blatt Papier mit sich herumschleppen (für das auch wieder unschuldige Bäume leiden mussten), als dass alle KundenbetreuerInnen der Verkehrsunternehmen im VRR verstehen und akzeptieren, dass „Freie Fahrt in der VRR-Preisstufe D (Süd)“ auch genau das meint, was drauf steht. Schließlich kann man diesen Aufdruck ja auch so leicht falsch verstehen oder gar fälschen.
Dann nehmen wir doch lieber ein sperriges Stück Papier zur Sicherheit. Ach ne, tut uns leid, aber da ist ein Knick drin und der Scanner kann das nicht lesen.
Wie Currywurst ohne Sauce …
Ist mir übrigens auch schon passiert, dass ich misstrauisch gefragt wurde, ob ich denn auch wirklich noch eingeschrieben bin. Schließlich ist nicht (wie früher) das aktuelle Semester auf dem Ausweis vermerkt, sondern ein „gueltig bis“. Sollen wir wieder zum alten Thermostreifen zurück, den die KontrolleurInnen auch wieder anzweifeln, weil er nach und nach immer mehr gen Unlesbarkeit verblasst?
Aber wahrscheinlich wäre es auch einfach zu viel verlangt, dass das „beste Semesterticket“ (siehe :bsz 1033) tatsächlich überall im VRR ohne Zusatzabsicherung akzeptiert wird. Oder ist das NRW-Ticket dann die beste Currysauce zur Wurst?
:Stefanie Lux
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