Lest hier, was bisher geschah; und hier den Kommentar gegen die Entlarvung Rechtsextremer.

Stell Dir vor, in Deiner Vorlesung sitzt einer der führenden rechtsextremen Kader im Lande und keiner weist Dich darauf hin. Nicht unwahrscheinlich, dass Du Dich dann schon bald zusammen mit einem der stellvertretenden Vorsitzenden der Partei Die Rechte in einer Arbeitsgruppe wiederfindest; und ohne Böses zu ahnen, offen­barst Du in seiner Gegenwart vielleicht sogar Deine politische Gesinnung als BefürworterIn von Mindestlöhnen oder einer liberalen Flüchtlingspolitik offener Grenzen. Und weil man ja in Arbeitsgruppen auch unter JuristInnen solidarisch miteinander umgehen sollte, gibst Du ihm eventuell noch Deine Vorlesungsmitschriften, um ihn für die bevorstehende Klausur zu unterstützen. Dumm nur, dass Du darin eine Telefonliste mit den Daten Deiner Mitstudierenden der örtlichen DGB-Jugend oder der AG Migrationspolitik vergessen hast, die Du am selben Wochentag immer besuchst. Dass diese Daten nun in den Händen von Rechtsextremen gelandet sind, ist echt blöd gelaufen…

Wenn man sich die möglichen Folgen einer anonymen Präsenz rechtsextremer Kader an öffentlichen Bildungseinrichtungen vor Augen führt, erscheint es nicht nur legitim, sondern vielmehr notwendig, dass gerade an Masseneinrichtungen wie Fachhochschulen und Universitäten auf die Anwesenheit führender RechtsextremistInnen hingewiesen wird – zumal wenn diese Mitglied inzwischen verbotener Organisationen waren. So war Michael B. Mitglied der im September 2011 durch einen Erlass des Bundesinnenministeriums verbotenen „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ (HNG) sowie des im August 2012 durch den nordrhein-westfälischen Innenminister ebenfalls verbotenen „Nationalen Widerstands Dortmund“ (NWDO). Während sich die HNG laut www.exit-deutschland.de unter anderem den Erhalt der „Kampfmoral“ Rechtsextremer sowie die Vermeidung eines Ausstiegs aus der Neonaziszene zum Ziel setzte, konstatierte das Innenministerium NRW hinsichtlich der Mitglieder des NWDO: „Sie bekennen sich offen zum verbrecherischen Nationalsozialismus und zu führenden Personen dieses menschenverachtenden Systems“, begründete der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) in einer Rede zum NWDO-Verbot am 23. August 2012. „Alle ihre Aktionen sind darauf gerichtet, unsere demokratische Gesellschaftsordnung zu untergraben“, so Jäger weiter.

Zudem fungierte Michael B. 2013 als Bundestagskandidat der Partei „Die Rechte“ (Listenplatz 3) und hat auch medial wiederholt bewusst die Öffentlichkeit gesucht. Vor diesem Hintergrund wäre es absurd, im hochschulischen Kontext den Schutz seiner Privatsphäre über das Recht auf Information über rechtsextremistische Aktivitäten an der Ruhr-Universität eingeschriebener Studierender zu stellen. Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!

Hinweis: Dieser Artikel wurde ursprünglich fälschlicherweise unter dem Autoren-Tag "GastautorIn" veröffentlicht.

7 comments

  1. Ralf Reichts

    Gilt das nicht für jeden Extremisten?
    Mal vom überaus spekulativen Anfang ihres Artikels, lieber Autor, frage ich mich im Angesicht der Demaskierungsaktion ob es nicht genauso gefährlich ist als Mitglied der jungen Union Adresslisten an Antifaschisten herauszugeben oder gar als Juso, weil man vielleicht mal einen Punkt vertritt, der diesen nicht gefällt? Desweiteren, um mal den Zentralen BSZ Artikel zu zitieren, macht Namen von linken Gruppierungen wie zum Beispiel „Die Revolutionäre Antifa Bochum“ nicht den Eindruck einer Verfassungstreuen Einrichtung. Sonst würde man sich doch vielleicht eher „Konstruktive Antifa Bochum“ nennen? In der Regel sind Revolution doch eher Staats- und Gesellschaftszersetzend und überaus gerne fallen Menschenrechte als erstes Revolutionären Bewegungen zum Opfer. Wenn es sich bei solchen „Revolutionären Namenszusätzen aber lediglich nur um reißerisch-kämpferische Anhängsel handelt, die Mitglieder anziehen sollen, dann sei eben auch die Frage gestattet ob es sich bei den beteiligten Aktivisten (und die unprofessionelle Eskalation lässt dies Vermuten) um Raufbolde und Hobbyrevolutionäre handelt, deren Anspruch zu einer besseren Gesellschaft beizutragen schon durch diese Tat widerlegt ist. In diesem Sinne haben diese antifaschistischen Aktivisten völlig am erhofften Ziel vorbeigeschossen und dafür gesorgt, dass Ghandi und Co im Grab rotieren. Bei solchem Dilletantentum kann man nur noch auf den Verstand des Durchschnittsstudenten hoffen.

  2. @Gilt das nicht für jeden Extremisten?
    Nein! Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen! Neonazis sind mörderisch, siehe NSU. Neonazis sind menschenfeindlich, sie morden! Man mag Aktionen der Antifa kritisieren, aber der politischen Linie einer Antifa entspricht es nicht, menschenfeindlich zu handeln. Ich glaube der Antifa-Gruppe, die das Outing gemacht hat, dass sie eine gewaltfreie Aktion geplant hatten. Es scheint ja eher der Prof eskaliert zu haben.

    1. Ernsthaft mal

      „Neonazis sind mörderisch,
      „Neonazis sind mörderisch, siehe NSU“.
      zu dem kommentar fällt mir nur ein:
      „Linke sind mörderisch, siehe Rote Armee Fraktion“.
      „Muslime sind mörderisch, siehe 9/11“.
      „Us-Amerikaner sind mörderisch, siehe Irak“.

      Entschultigt die polemik aber ich finde die machts deutlich!

      Von einzelnen auf eine Gruppe zu schließen ist eine der dümmsten Argumentationen, die menschenmöglich sind.

      Alle Menschen in Deutschland haben das Recht dass ihre Persönlichkeitsrechte geschützt werden. Egal ob sie nun linke, rechte, religiöse oder was auch immer für eine Meinung haben.

      Und nebenbei: wenn ihr glaubt das man Nazies öffentlich kennzeichnen sollte… näht ihnen doch einen Stern auf die Brust.

      1. ?!
        So verkürzt und einfach nur dumm! Der Typ hat keine ‚Persönlichkeitsrechte‘ in diesem Sinn, also lass dir was anderes einfallen 😉 Und, direkt wieder die Verbrechen der NS Zeiten relativieren? Ganz wunderbar machst du das!

  3. AW: Gilt das nicht für jeden Extremisten?!
    Lieber Kommentator,

    die junge Union oder die Jusos im direkten Vergleich zur Partei ‚Die Rechte‘ zu bringen grenzt schon an einer starken Wahrnehmungsstörung. Damit relativiert man rechte Gewalt!

    Unser jetziges System als ‚Konstruktiv‘ zu bezeichnen ist auch mehr als amüsant. Sterben doch täglich tausende von Menschen aufgrund des Kapitalismus. Also alles in allem: Viel geschrieben aber dennoch nichts gesagt.

  4. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
    Würden die Daten anderer Mitglieder aufgrund eigener Dummheit in Händen anderer und darüber hinaus einer Person der extremen Rechten fallen, so sollte entsprechende Person schlicht und einfach zurücktreten und mit einem Verfahren rechnen. Das Ganze könnte daher von den Mitglieder des Vereins als schweren Verstoß der Persönlichkeitsrechte ihrerseits und schwere Ordnungswidrigkeit bzgl. des Datenschutzes gewertet werden. Die Folgen wären Bußgeld oder sogar die Ahndung als Straftat. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht … .

  5. Aufgrund der
    Aufgrund der Selbstoffenbarung des Michael Brücks im Internet oder als Kandidat der Rechte kommt bitte niemand an mit Persöndlichkeitsrechte seinerseits, denn er ist eine Person der Zeitgeschichte.
    Und Hochschulen sind kein Ort indem sich Leute fernab aller Politisierung, nur der Wahrheitsuche verpflichtet fühlt. Ansonsten können wir ja auch mal von dem Extremismus der Mitte anfangen und wie Anschlußfähig diese für Rassismus und sonstige extrem rechte Positionen ….

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