Bild: Ist im Rektorat eine Schraube locker? Finanzielle Löcher können nur durch unverhältnismäßige Opfer gestopft werden., Rektorat billigt Einstellung des renommierten Sprachlehrforschung-Masters Foto: USch

Es ist kaum zu glauben – trotz zahlreicher internationaler Kooperationen, hoher wissenschaftlicher Reputation und beachtlicher ökonomischer Effizienz des Fachbereichs Sprachlehrforschung hält die Fakultät für Philologie an ihren Plänen zur Absetzung des Master-Studiengangs (siehe :bsz 936 und 951) fest: Auf der letzten Fakultätsratssitzung vom 17. April teilte der amtierende Dekan, Prof. Dr. Ralf Klabunde, lapidar mit, dass das Rektorat der Einstellung zugestimmt habe. Sollte diese Entscheidung tatsächlich umgesetzt werden, verlöre die bei kostspieligen Exzellenz-Bewerbungen wiederholt gescheiterte Ruhr-Universität einmal mehr an Renommee.  

Auf Nachfrage der :bsz, wie er den Einstellungsbeschluss vor diesem Hintergrund verantworten könne, flüchtet sich der Dekan in rhetorische Fragen: „Warum existiert die Sprachlehrforschung seit den 70er Jahren – gegründet in Bochum – als eigenständige Disziplin zur Erforschung der Sprachvermittlung nur noch in Bochum? Warum konnte sich die SLF nicht mindestens bundesweit auf Institutsebene durchsetzen?“, versucht der Linguist den Spieß umzudrehen und das Alleinstellungsmerkmal als Makel auszulegen. Zudem sucht Professor Klabunde die Frage der Verantwortung für den Einstellungsbeschluss nach Düsseldorf zu delegieren: „Würde das Land NRW seine Universitäten auskömmlich finanzieren, müssten wir diese Debatte auch gar nicht führen.“ Die Frage, ob die Ruhr-Universität die angespannte Haushaltslage nicht vielmehr durch jahrelange Misswirtschaft entscheidend verschärft habe, sodass – anders als an anderen NRW-Unis – nun sechs Prozent der Stellen an der RUB eingespart werden sollen, blendet der Dekan hierbei aus.

Alternativlose Abwicklung?

Die Einstellung des Master-Studiengangs hält Klabunde vor diesem Hintergrund für alternativlos, da alles andere eine „Schwächung mehrerer Institute der Fakultät“ bedeute. Dennoch wurde vor dem Einstellungsbeschluss des landes- und bundesweit einmaligen Studiengangs nicht versucht, Rücksprache mit dem Wissenschaftsministerium zu halten. Dies werde nur dann nachgeholt, „wenn dies bezüglich der Umsetzung der Entscheidung nötig“ sei.

Abstimmungsergebnis vertraulich?

Auch andere wichtige Fragen beantwortet der Dekan ausweichend: „Das genaue Abstimmungsergebnis ist im Protokoll des Fakultätsrats angegeben. Die Entscheidung wurde mit überwältigender Mehrheit getroffen. Ansonsten gilt meine Aussage zu den Fakultätsinterna“, lässt Klabunde verlautbaren und unterstreicht, dass er „grundsätzlich keine Fakultätsinterna in die Öffentlichkeit geben“ wolle, „auch nicht zu diesem Beschluss.“ Einem der :bsz vorliegenden Sitzungsprotokoll ist das genaue Ergebnis der Abstimmung nicht zu entnehmen.  

Mediale Verweigerung

Bezüglich der Hintergründe der Zustimmung des Rektorats drang bislang kaum etwas nach außen: Auf eine Interview-Anfrage der :bsz reagierte Rektor Prof. Dr. Elmar Weiler gar nicht, und aus dem dreiköpfigen Kreise der ProrektorInnen war lediglich Prof. Dr. Uta Wilkens (Prorektorin für Lehre) auf mehrfache Nachfrage zu einem Statement bereit, nachdem auch sie zunächst keinerlei Informationen preisgeben wollte: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus laufenden Gesprächen mit Fakultäts- und Fachvertretern keine Zwischenberichte abgeben können“, ließ die Prorektorin am 13. April – neun(!) Tage nach der :bsz-Anfrage – verlauten und fügte lediglich hinzu: „Alle Beteiligten suchen sehr verantwortlich nach guten Lösungen.“ Auf ihren fünfteiligen Fragenkatalog erhielt die :bsz innerhalb von zwei Wochen jedoch von keinem der vier angefragten Rektoratsmitglieder eine hinreichende Antwort. Erst als die Katze im Fakultätsrat schon längst aus dem Sack war, fügte Frau Wilkens auf nochmalige Nachfrage am 24. April hinzu, dass die Leiterin des Instituts für Sprachlehrforschung, Frau Prof. Dr. Karin Kleppin, „den Auftrag“ habe, „den Studiengang als Weiterbildungsstudiengang weiterzuentwickeln und fortzuführen.“ Dass es sich hierbei voraussichtlich um ein gebührenpflichtiges Zusatzstudium handelt, das an die Stelle des gebührenfreien Masters treten würde, ließ Frau Wilkens unerwähnt.

Letzte Hoffnung Wissenschaftsministerium

Auch seitens des Wissenschaftsministeriums fiel die Reaktion auf kritische Nachfragen bislang eher verhalten aus. So eröffnete der Pressesprecher des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW, Hermann Lamberty, jedoch immerhin die Perspektive, dass das Land im Rahmen der aktuellen Novellierung des Hochschulgesetzes „zukünftig wieder die Möglichkeit haben“ solle, „den Hochschulen Dinge aufzugeben, die im übergeordneten Landesinteresse sind“ und referiert damit die Position von Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD). Dies greife mit Blick auf landes- oder gar bundesweit einmalige Bildungsgänge derzeit jedoch (noch) nicht: „Das geltende Hochschulfreiheitsgesetz sieht keine Genehmigungspflicht des Ministeriums für Entscheidungen der Hochschulen über den Erhalt oder das Einstellen eines Studiengangs vor“, so Lamberty weiter.
 

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