Wie erst vergangene Woche bekannt wurde, ist der Bochumer NPD-Funktionär Markus Schumacher am 29. März zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich muss er 100 Sozialstunden verrichten. Am sogenannten „Heldengedenktag“ 2011 in Bochum verwendete Schumacher bei einer NPD-Kundgebung die SA-Losung „Alles für Deutschland“, nach Paragraf 86a ein „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. Die Gerichtsverhandlung fand in Hamm statt und die „Nationale und sozialistische Kameradschaft Hamm“ veröffentlichte die Schlussworte Schumachers auf ihrer Homepage.  Hier spricht der Bochumer Neonazi davon, dass ihm das Verbot nicht bewusst war. Außerdem lamentiert er über eine „NSU-Hysterie“ über die „nationale Aktivisten“ kriminalisiert werden sollen. Darüber hinaus macht er deutlich, dass die SA-Losung für ihn weiterhin ein „selbstverständlich patriotisches Bekenntnis“ sei.  Markus Schumacher wurde bei dem Prozess nicht von NPD-Funktionär*innen unterstützt, obwohl er stellvertretender Vorsitzender des Kreisverbandes Bochum und Wattenscheid der Neonazi-Partei ist.

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