Für das Bauvorhaben an der Laerholzstraße hatte das Akafö bereits eine Baugenehmigung von der Stadt Bochum eingeholt. Diese wurde dem Förderungswerk nun durch die Initiative dreier AnwohnerInnen mithilfe eines Eilantrages wieder entzogen. Das Amtsgericht Gelsenkirchen hält die erteilte Genehmigung für unzulässig und nahm den Beschluss wieder zurück. Das Bauvorhaben sei nicht „gebietsverträglich“, heißt es in der Begründung. Ausschlaggebend war hier die Nähe des Baus zum Wohngebiet. An der Laerholzstraße sollte das Landesspracheninstitut mithilfe der „Max Kade Hall“ mit den Studierendenwohnanlagen verbunden werden.
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