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Gabi Schoenemann - pixelio.deIm Dezember 2008 waren zwei Tchibo-Uhren im Gesamtwert von 44,90 Euro auf nach wie vor unbekanntem Wege in ihren Spint gelangt. Da sich eine Ladendetektivin, durch deren Aussage die seit 1998 als Kassiererin in dem Lebensmittelladen in Witten-Crengeldanz beschäftigte 52-Jährige belastet worden war, vor Gericht in diverse Widersprüche verstrickte, wurde die Glaubwürdigkeit der gesamten Anklage erschüttert. Der Diebstahlsvorwurf war somit unhaltbar, und ein Freispruch die einzig folgerichtige Konsequenz. Ob die Uhren der Beschuldigten jedoch untergeschoben worden waren, um einen Vorwand zu konstruieren, die sehr aktive Betriebsratsvorsitzende kurz vor wichtigen Gesprächen über eine Verlängerung der Arbeitszeiten ohne vollen Lohnausgleich im Januar diesen Jahres zu kündigen, konnte nicht gerichtlich geklärt werden.

„Versuchte Hinrichtung“

Für Gabriele Gramckows Anwalt ist dieser Zusammenhang jedoch eindeutig: „Hier ist der Versuch gemacht worden, jemanden öffentlich hinzurichten, um ihn aus dem Betriebsratsamt entfernen zu können”, wird er in der WAZ zitiert. Bereits unmittelbar nach der Übernahme der Edeka-Neukauf-Filiale durch den jetzigen Inhaber 2006 hatte sich eine schwierige Zusammenarbeit angebahnt.
Direkt nach der Betriebsratsbildung erhielt die Kassiererin erste Abmahnungen – insgesamt neun (vier davon an einem einzigen Tag). Auch wurde sie wiederholt Testkäufen jener Ladendetektivin unterzogen, durch die sie später des Diebstahls bezichtigt wurde.   Die Betriebsratsvorsitzende jedoch stellte vor Gericht klar: „Ich habe mir nicht einmal erlaubt, ein Werbebonbon zu essen.”

Arbeitsgericht ist nun am Zug

Die Beschuldigte selbst hatte auf die Führung des Prozesses bestanden und eine eventuelle Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen, um jeglichen Restverdacht auszuräumen. Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Bochum jedoch ist weiterhin anhängig. Alles andere als ein Freispruch auch vor dieser juristischen Institution wäre eine Farce und würde die Unabhängigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit von Arbeitgeberinteressen stark infrage stellen. Gabriele Gramckow, die seit dem Diebstahlsvorwurf als Kassiererin freigestellt ist, will nun endlich wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

 

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