Ab dem Sommersemester 2010 tritt die Begrenzung der Studiengebührenbefreiung für Mitglieder der Fachschaftsräte (FSR) in Kraft. Nach dieser neuen Regelung werden maximal 20 Mitglieder befreit. Wenn die Anzahl der Studierenden an einer Fakultät über 500 beträgt, darf noch pro 100 Studierende ein weiteres Mitglied befreit werden. Da die Regelung erst ab dem Sommersemester gilt, wird es keine Nachteile für das Wintersemester bereits gewählte Fachschaftsratsmitglieder geben. Weitere neue Befreiungsmöglichkeiten gelten für Eltern: Hier können sich nun beide Personensorgeberechtigten befreien lassen. Auch jeder Studentin, die schwanger ist werden die Gebühren erlassen. Neben der Geschwisterregelung, wonach sich Geschwister die Gebühren teilen können, gehören auch weitere Studierende von Initiativen, wie c.t. Radio oder dem Studien Kreis Film zu den Glücklichen, die sich dank ihrer ehrenamtlichen Arbeit keine Sorgen mehr über die Finanzierung der Gebühren machen müssen. Diese Neuregelungen gelten ab dem kommenden Wintersemester.
Welche Auswirkungen insbesondere die Befreiungsgrenze der Fachschaftsratsmitglieder haben wird, bleibt abzuwarten. Viele Studierende befürchten, dass sie sich ihr Engagement bald nicht mehr leisten können. Eine Neuverhandlung oder gar Abschaffung der neuen Regelung können sich die Fachschaftsräte auf Grund der professoralen Mehrheit im Senat zumindest derzeit kaum erhoffen.
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