Seit Anfang Februar hat Hessen nach einjährigem Wahlhickhack wieder eine stabile Regierung. Viel vorgenommen haben sich die schwarz-gelben Koalitionäre, auch und insbesondere im Bereich Hochschule. Vieles müsse neu geregelt werden, moderner und leistungsfähiger sollen Hessens Hochschulen werden. Nur die Studiengebührenfreiheit solle zunächst nicht infrage stehen, denn da habe Landesvater Koch den Willen der WählerInnen verstanden. Wir erinnern uns: Studierende in Hessen gingen auf die Straße, blockierten unter anderem das Frankfurter Kreuz und protestierten gegen die von der CDU eingeführten Studiengebühren. Im Januar 2008 errangen SPD, Grüne und die Linke eine knappe Mehrheit im Wiesbadener Parlament – unter anderem mit dem Versprechen, die Studiengebühren abzuschaffen. Für die Wahl einer neuen Regierungschefin reichte es damals nicht, wohl aber für die Aufhebung des Gebührengesetzes. Daran soll jetzt mit dem neuen Gesetz auch nicht gerüttelt werden; lediglich die Verwaltungsgebühren in Höhe von 50 Euro bleiben.
Ohne Hochschulrat geht gar nix
Wenn ein Landesgesetzgeber von modernen Hochschulgesetzen spricht, dann gehört die Installation von Hochschulräten zum festgelegten Repertoire: So auch in Hessen. Mehr als das Schlagwort scheint aber nicht zum Kanon einer „modernen Hochschule“ zu gehören. Anders als in Nordrhein-Westfalen ist der Hochschulrat als externes Beratungsgremium vorgesehen, das in Teilbereichen ein gehöriges Mitspracherecht hat. So bedarf zum Beispiel die Wahl des Präsidiums seiner Zustimmung. Beratend tätig wird er bei allen relevanten Fragen und hat in den entscheidenden Gremien ein Initiativrecht. Zehn Mitglieder, aus Gründen der Effizienz auch für mehrere Hochschulen gemeinsam, sollen künftig die Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft vorantreiben.
Mehr Möglichkeiten
der Mitbestimmung?
Mehr Effizienz soll es auch im Bereich der Mitbestimmung geben. Wohl auch um ein „Debakel“ wie die Studierendenproteste 2006/07 und 2008 verhindern, ist die Bildung eines allgemeinen Studierendenausschusses im künftigen Gesetz nicht mehr vorgesehen. KritikerInnen werten dies als einen ersten Schritt zur Abschaffung der verfassten Studierendenschaft, wie es Bayern und Baden-Württemberg bereits vor Jahren vorgemacht haben. Künftig wird das Studierendenparlament in seiner Satzung ein Geschäftsführungsorgan definieren. Ob dies dann aber noch so leistungs- und auch kampagnenfähig sein wird wie die derzeitigen ASten, darf bezweifelt werden. Denn auch die Beitragshoheit der Studierendenschaft bleibt wie schon seit 2000 beschnitten. So hängt der zur Verfügung stehende Beitrag mit der Wahlbeteiligung zusammen: Beteiligen sich weniger als zehn Prozent, verbleibt der Studierendenschaft gerade mal ein Viertel ihres Beitrags. Für jeden Prozentpunkt mehr erhöht sich der Beitrag um fünf Prozent. Mit Demokratiedefiziten in den ASten wurde die Einführung damals begründet. Ein seltsames Demokratieverständnis offenbart sich aber in einem Anreizsystem, von Wahlen fern zu bleiben: Wenn die Studis nicht wählen, müssen sie auch weniger zahlen. Der Entwurf wird nun seinen parlamentarischen Gang gehen. Dort kann sich die Regierung ihrer Mehrheit sicher sein, so dass Änderungen im Anhörungsverfahren eher unwahrscheinlich sind.
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