Anlass des Antrags war der Vorwurf, Fachschaftsräte würden die Befreiung von Studiengebühren missbrauchen, indem sie zu viele Mitglieder aufnähmen. Allerdings gibt es in keiner Satzung eine Regelung über eine solche Höchstzahl. Im §53 des Gesetzes über Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen steht sogar: „Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten selbst.“ Die Fachschaftsräte lassen sich auch aufgrund ihrer Heterogenität ungern von oben in ihre Arbeit hineinreden. So gibt es auf der einen Seite des Spektrums reine Service-Anbieter, die sich auf einen Kernbereich beschränken. Andererseits gibt es aber große Fachschaftsräte, die neben Erstsemester-Betreuung, Interessenvertretung, Partyorganisation und Skriptverkauf auch eigene Initiativen anstoßen und weitere unverzichtbare Aufgaben in ihrer Fakultät erfüllen. Bereits 2007 kam es zu einem Gerichtsverfahren, als sich 134 Mitglieder des Fachschaftsrates der Theaterwissenschaft von Studiengebühren befreien lassen wollten. Im Urteil wurde zwar die Befreiung aufgehoben, weil die elektronische Mitteilung darüber keinen Verwaltungsakt darstellte; das Gericht hat aber auch explizit festgestellt, dass kein Missbrauch einer Befreiung durch eine zu hohe Mitgliederzahl vorlag. Schließlich kann eine nichtexistente Richtlinie auch nicht gebrochen werden.

Demokratisch gewählt

Wie die Wahl geregelt wird, wenn die Anzahl der Befreiungen vom Senat vorgeschrieben werden, weiß noch keiner genau. Die Satzung der Studierendenschaft schreibt vor, dass die Fachschaftsräte mindestens einmal im Jahr von einer Vollversammlung der Studierenden eines Faches neu gewählt werden müssen. So konnte bisher jede Fachschaft eigenständig bestimmen, wie viele Mitglieder sie für ihre Vertretung für angemessen hält. Dem Missbrauch sollte also durch die Rechenschaftspflicht der Fachschaftsräte Einhalt geboten werden.

Großes Interesse

Als am 11. Mai die Diskussion auf der letzten FSVK-Sitzung eröffnet wurde, herrschte so großer Andrang wie seit Jahren nicht mehr: Geschätzte 80 VertreterInnen wollten im AusländerInnenzentrum ihre Meinung einbringen. Über die Mailingliste der FSVK haben bislang 15 Fachschaftsräte eigene Positionspapiere gesandt. Letzten Montag fand (nach Produk­tionsschluss der bsz) die nunmehr letzte Sitzung statt, auf der die drei Anträge für das weitere Vorgehen formell eingereicht wurden. Am 1. Juni wird abgestimmt.

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