Insgesamt sollen dieses Jahr 150 Milliarden Euro in den Fond eingezahlt werden, haben die VerwalterInnen des Gesundheitsfonds vom Bundesversicherungsamt festgelegt. 146 Milliarden zahlen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen. Der Bund stockt noch einmal mit vier Milliarden auf. Jährlich wird der Anteil des Bundes um 1,5 Milliarden Euro steigen, bis er 14 Milliarden Euro beträgt. Damit soll der Beitragssatz vorerst stabil bleiben. Dass dies gelingt, bezweifelten Fachleute bereits Ende letzten Jahres: Mindestens 20 der über 200 Krankenkassen werden wohl bereits im ersten Jahr des Fonds Zusatzbeiträge verlangen.
Im BAföG nicht eingeplant
Die Einführung des Gesundheitsfonds habe für BAföG-BezieherInnen geringe Auswirkungen, meint Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks. Allerdings sind von Anfang an nicht alle anfallenden Kosten von der Ausbildungsförderung gedeckt. „Der Gesetzgeber hat die Sätze für die studentische Krankenversicherung zum 1. März auf 54 Euro erhöht, so dass 1,55 Euro selbst getragen werden müssen.“ Auch der eventuelle Zusatzbeitrag einzelner Kassen wird nicht abgefedert. „Bislang ist im BAföG der Gesundheitsfond noch nicht eingeplant“, gibt Meyer auf der Heyde zu. „Der Gesetzgeber ist hier in der Pflicht, Antworten zu liefern, bevor die Krankenkassen auf Zusatzbeiträge angewiesen sind.“ Auch für Studierende, die kein BAföG mehr bekommen, wird es teurer: Wer über 25 ist oder mehr als 400 Euro im Monat verdient, muss sich selbst versichern. Hier steigt der Beitragssatz der studentischen Krankenversicherung von 54,78 Euro auf 55,55 Euro, der Beitrag zur Pflegeversicherung bleibt für kinderlose Studierende ab 23 Jahre bei 11, 26 Euro.
Das ist nicht alles
Ohne individuelle Einkommensprüfungen können die Krankenkassen zusätzlich noch acht Euro von ihren Versicherten verlangen – für Studierende ist das eine Erhöhung von 16,6 Prozent. Benötigen die Kassen mehr, kann der Beitragssatz der gesetzlich Versicherten um ein Prozent steigen. Hier macht sich die Wahl der Krankenkasse dann im eigenen Geldbeutel bemerkbar. Wer weniger als 800 Euro verdient, fährt mit einer Krankenkasse günstiger, die sich gegen die acht Euro und für den Ein-Prozent-Beitrag entschiedet. Neben ihrem Preis können sich Krankenkassen auch durch die angebotenen Leistungen unterscheiden. Die Basis-Leistungen sind bei den Kassen vorgeschrieben, allerdings unterscheiden sie sich in ihrem Service und vor allem im Bereich der Präventionsangebote, zum Beispiel bei der Kostenübernahme für Sport- oder Ernährungskurse.
Neue Besen kehren besser?
Sollte man deshalb den Wechsel zu einer anderen Kasse in Erwägung ziehen, so gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten, solange man 18 Monate bei der bisherigen Kasse versichert war. Diese Frist von 18 Monaten entfällt, wenn die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt, der Zusatzbeitrag erhöht wird, oder die Prämie, die die Kasse auszahlt, gesenkt wird. Dann gilt ein sofortiges Sonderkündigungsrecht.
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