Am Montag begann der Militäreinsatz der EU gegen die Piraterie am Horn von Afrika. Mit der Operation „Atalanta“ soll mittels Aufklärungsflugzeugen und Kriegsschiffen die Sicherheit des bedeutenden Handelsweges vor der somalischen Küste wieder hergestellt werden. Im Laufe der Woche soll auch eine deutsche Beteiligung im Bundestag beschlossen werden. Neben der Tatsache, dass ein ausdrücklich als „Kampfeinsatz“ zu verstehendes Engagement kaum ernsthafte Debatten hervorruft, ist die Operation juristisch äußerst umstritten. Bisher ist nämlich unklar, was mit den festgenommenen Piraten geschieht. Eine Auslieferung an Länder, in denen den Delinquenten Folter oder Todesstrafe drohen, soll jedenfalls vermieden werden. Wie in dem trotzdem beginnenden Einsatz mit eventuellen Festgenommenen umgegangen wird, bleibt angesichts der unklaren Rechtslage schleierhaft – eingedenk der Erfahrungen in der Terrorbekämpfung ist jedenfalls zu hoffen, dass der Handlungsspielraum von Militär und Regierungen möglichst schnell beschränkt wird.
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