Boykott!
Am vergangenen Donnerstag, dem 25. Januar, fand im HZO 40 eine Informationsveranstaltung des AStA zum Thema „Studiengebührenboykott“ statt. Hier nun die wichtigsten Details.

Das Konzept des Boykotts sieht es vor, dass mind. 20% der Studierenden bis zum 10. April 2007 die 500 Euro, die die Universitätsverwaltung verlangt, auf ein eigens dafür eingerichtetes Treuhandkonto überweisen. Dieses Treuhandkonto unterliegt der Kontrolle des neu gegründeten Vereines Bochumer Bildungschancen e.V. und des renommierten Rechtsanwaltes Wilhelm Achelpöhler. Was viele nicht wissen: es ist nicht so, dass diese Personen einfach an das Geld auf dem Treuhandkonto können. Es benötigt einen Haufen Unterschriften, damit das Geld in irgendeiner Weise überwiesen werden kann. Und dies geht ebenfalls nur in zweierlei Richtung – entweder zurück zu euch oder an die Universität.
Der Zeitraum des Boykotts beträgt insgesamt die Zeit seit dem 25. Januar. bis zum 10. April 2007. Bis zu diesem Stichtag muss, wie oben erwähnt, das Quorum von 20%, das sind ca. 6600 StudentInnen, erreicht werden. Ansonsten wird das gesamte Geld mit einer Namensliste (Name und Matrikelnummer auf den Überweisungsträger!) an die Universität überwiesen, damit ihr rechtzeitig zurückgemeldet seid. Die verschobene Rückmeldefrist liegt zwischen dem 01. März und 13. April 2007. Den Sozialbeitrag solltet ihr weiterhin an die Universität überweisen, da ihr sonst keinen Anspruch auf euer Semesterticket habt. Dieses gibt es für boykottierende Studierende, solange der Boykott andauert, beim AStA.

Viele Verwirrungen

Das Geld kann natürlich auch schon vor dem Stichtag an die Uni überwiesen werden, wenn ihr Muffensausen bekommt. Dazu benötigt es nur einen schriftlichen Antrag und die oben erwähnten Unterschriften.
Jedoch wäre dies eher kontraproduktiv. Wenn 20% erreicht werden wollen, müssen alle mitmachen! Denn dann ist es unwahrscheinlich, dass das Rektorat 6.600 Studierende exmatrikulieren lässt. Wobei auch dies so einfach nicht geht. Zu allererst müssen alle nicht zahlenden StudentInnen eine Mahnung mit einer erneuten Zahlungsfrist bekommen. Maximal 10 Euro können als Bearbeitunsgebühr auf die Studiengebühren aufgeschlagen werden. Die kann man ignorieren. Dann kann, muss aber nicht (!), das Rektorat sich entscheiden zu exmatrikulieren. Dagegen kann wiederum Einspruch eingelegt und geklagt werden. Und solange, wie dieser Rechtstreit nicht beendet ist, so lange ist man auch noch immatrikuliert. Also kein Grund zu voreiliger Panik.
Des Weiteren wäre es undenkbar für das Ansehen der Universität so viele StudentInnen von der Uni zu werfen. Die Universität müsste nämlich die gesamte Zahl der Boykottierenden exmatrikulieren, da eine Ungleichbehandlung, sprich nur vereinzelte Exmatrikulationen, rechtswidrig wäre. Zumal dann auch die noch stattfindenden Zahlungen des Bundes gekürzt würden. Auch liegt ein Irrtum vor, wenn man denkt, dass die Bundesregierung überhaupt nicht mehr unterstützt. Es ist den Universitäten in ganz Deutschland freigestellt, ob sie Studiengebühren erheben oder nicht. Wenn sich eine Uni dagegen, also richtig, entscheidet, dann wird sie weiterhin von Bund und Ländern unterstützt. Das ist gesetzlich so festgelegt. Was uns also hier von höherer Stufe erzählt und eingetrichtert wird, ist schlichtweg gelogen.

Weitere Infos

Ab dieser Woche gibt es beim AStA einen Boykottreader des Referates für Hochschulpolitik (HoPo), sowie erweiterte Öffnungszeiten für eine Studiengebührenberatung. Auf der einen Seite gibt es ab sofort täglich die Möglichkeit vorbeizuschauen und Fragen zu stellen, sowie dienstags und donnerstags von 10 bis 12 Uhr eine Sprechstunde in Raum SH 0/10.
Ausländischen StudentInnen, deren Aufenthaltsgenehmigung von einer Immatrikulationsbescheinigung abhängt, wird von einer Teilnahme am Boykott dringend abgeraten, da ein Restrisiko immer bestehen bleibt. Auch zukünftige Erstsemester können nicht mitmachen, da sie ja noch gar nicht immatrikuliert sind. Ebenfalls bedenklich sollte eine Teilnahme für Studierende sein, die Probleme haben in ihr Studienfach zurückzugelangen, falls sie doch exmatrikuliert werden (NC).
Es sei noch erwähnt, dass ein Boykott nicht illegal ist! Zumal der oben erwähnte Verein gegründet wurde, womit dem Rektorat die Möglichkeit diesen somit legitimen Boykott als rechtswidrig darzustellen, unmöglich ist. Würde der Boykott nur dem AStA unterstehen, könnte ihn das Rektorat verhindern, da es die Rechtsaufsicht über den AStA innehat.
Auf diesem Wege aber können wir Studiengebühren verhindern!

aw

Weitere Informationen findet ihr unter: www.boykott-bochum.de und
www.boykott2007.de,
E-Mails bitte an boykott@asta-bochum.de

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