Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW erhofft sich mit dieser Vereinbarung, die Hochschulen zur Einrichtung weiterer 26000 Studienplätze bis 2010 ermutigen zu können. Dabei soll nicht jeder neu geschaffene Studienplatz gleichermaßen gefördert werden. Vielmehr beabsichtigt das Abkommen zwischen Bund und Ländern vor allen Dingen die Fakultäten zu unterstützen, an deren Absolventen auf dem freien Arbeitsmarkt ein Mangel besteht. So soll jeder neue Studienplatz den Universitäten 12.000 Euro einbringen, für einen in den Natur- oder Ingenieurwissenschaften kommen sogar noch einmal 8.000 Euro dazu. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass sich die finanzielle Unterstützung auf eine Dauer von vier Jahren bezieht. Folglich erhalten die Hochschulen je neu eingerichtetem Studienplatz zwischen 3.000 und 5.000 Euro pro Jahr.
Die Kosten für die bundesweit einzurichtenden 90.000 neuen Studienplätze trägt zur Hälfte, mit 565 Millionen Euro der Bund. Die restlichen verbleibenden finanziellen Auslagen haben die Länder selber zu erbringen. Allerdings erscheint die für die Hochschulen zugesagte Unterstützung nicht als ausreichend. Gemäß den Angaben der WAZ vom 14.Juni 2007 sollen sich die Kosten laut Aussagen des Statistischen Bundesamtes pro Studierender jährlich auf 7.200 Euro belaufen. Den Mehrkostenaufwand haben die Forschungsanstalten selbst zu tragen. Daher hatte sich Berlin zunächst gegen das Abkommen gewandt. Mittlerweile konnte die Hauptstadt jedoch mit einer Pauschale von 4 Prozent der Bundesmittel zufrieden gestellt werden.
Herausforderungen
der Zukunft
Damit geht jedoch einher, dass eine Universität neue Studierende aufnimmt, obwohl sie eigentlich schon völlig ausgelastet ist. Allerdings könnte diese Meldung die zahlreichen Abiturienten freuen, die bis heute wegen der vielen Zulassungsbeschränkungen vergebens auf einen Studienplatz gewartet haben. Außerdem reagiert die Landesregierung mit der neuen Förderungsinitiative auf die Ströme von Studierenden, die sich aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge und doppelten Schulabgängerzahlen, bedingt durch die Verkürzung der Schullaufbahn auf zwölf Jahre, an den Universitäten in naher Zukunft immatrikulieren möchten. Zugleich versucht die Politik, das Studium wieder attraktiver zu machen. Denn trotz einer wachsenden Anzahl an Hochschulberechtigten, ist die Rate derer, die sich immatrikulieren, in NRW durchschnittlich um 6,5 Prozent zurückgegangen, auch wenn die RUB ein Plus um 3,6 Prozent verzeichnen kann (wie die bsz bereits in Nr. 723 berichtete).
Daher sieht die CDU-Bundesforschungsministerin Annette Schavan in dem Hochschulpakt 2020 „neben der Exzellenzinitiative ein zentrales Element der gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern, um die Hochschulen für die Herausforderungen der Zukunft zu rüsten“.
Förderung des
akademischen Nachwuchses
Darf man den Meldungen des Bundesministerium für Bildung und Forschung glauben, scheint der Hochschulpakt, der sich auf eine Phase vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2010 bezieht, aber auch eine Konsequenz des steigenden Druckes im internationalen Wettbewerb zu sein. Es bestehe die Notwendigkeit, dass die deutschen Hochschulen in der Forschung Anerkennung finden. Die Aufnahme vieler neuer Studierender bezwecke die Stärkung der Leistungsfähigkeit der Universitäten. Zugleich diene sie der Sicherung des akademischen Nachwuchses, an dem es bereits zu dem gegenwärtigen Zeitpunkt zu mangeln scheint.
Erhalt eines hohen
Bildungsstands
Folglich hat die Politik erkannt, dass nur eine gezielte Förderung der Bildung auch das ökonomische Leistungspotenzial Deutschlands stärkt. Deshalb soll nach den Vorstellungen der Landesregierung weiterhin ein hoher Bildungsstand der universitären Angestellten gewährleistet werden. Die Forschung bekommt zudem eine spezielle Unterstützung mittels der „Finanzierung von Programmpauschalen“, dem so genannten Overhead. Projekte, die beispielsweise von der Deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützt werden, können 20 Prozent mehr Fördermittel beziehen. Bereits ab diesem Jahr besteht die Möglichkeit, der finanziellen Hilfe für Forschungszentren, Graduiertenkollegs oder Sonderforschungsbereiche.
Inwieweit die deutschen Hochschulen diesen Pakt annehmen bzw. umsetzen werde, ist bis dato allerdings noch nicht geklärt. In der Pressemitteilung der RUB heißt es lediglich: „Die Ruhr-Universität und das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie werden im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 eine ergänzende Vereinbarung [zu der bereits bestehenden Ziel- und Leistungsvereinbarung III] über die Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und -anfänger sowie die entsprechende Finanzierung schließen.“
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