Während sich der Anteil an der Uni Duisburg-Essen allerdings auf maximal fünf Prozent beschränkt, sollen an der FH Münster die vollen zwanzig Prozent ausgekostet werden. Diese nimmt auch als einzige Hochschule in Münster den vollen Satz von 500 Euro. Doch was bedeutet das eigentlich für die Studierenden?
Geldanlage
Die in die Stiftungen fließenden Gebühren sind für die Studierenden erstmal verloren, denn diese werden nicht direkt wieder investiert, sondern dem Stiftungskapital zugeführt. Nur die Erträge aus diesem Kapital werden dann für die Ziele ausgegeben, für welche diese eigentlich gedacht sind. Die Erträge speisen sich dabei aus den Zinsen, die das angelegte Kapital erwirtschaftet. Zwar gibt es an den amerikanischen Hochschulen auch erfolgreiche Stiftungen, doch deren Kapital ergibt sich aus den Spenden vermögender Einzelpersonen oder Unternehmen. Dort wird eben nicht der unvermögende Studierende zur Kasse gebeten, welcher womöglich noch um die Gebühren zu berappen einen Kredit aufnehmen oder neben dem Studium arbeiten muss.
Keine Verwendung?
Die Anteile, welche zum Kapital der Stiftungen fließen, sind von der direkten Verwendung ausgeschlossen, deshalb muss zwangsläufig die Frage gestellt werden, warum diese überhaupt eingenommen werden. Wie es scheint, besteht keine Notwendigkeit, diese für andere Maßnahmen auszugeben, sodass sie schmerzlos angelegt werden können. Die Studierenden zahlen also einen stetigen Überschuss, welcher weder benötigt wird, noch ihnen auf direktem Wege zu Gute kommt. Ein ganzes Fünftel der Studiengebühren könnte man sich an der FH Münster also sparen und würde damit jedem Studierenden gleichmäßige Entlastung zukommen lassen.
Stipendien
Im Fall der FH Münster sollen die Gebühren hauptsächlich in Stipendien fließen, wobei die Kriterien zur Vergabe vor allem leistungsorientiert sind und nur zu einem geringeren Teil sozial schwächere Fälle abdecken. Problematisch wird hier auch vom AStA der FH Münster gesehen, dass eine elitäre Förderung nicht Sinn von Studiengebühren sein kann und die benachteiligten Studierenden zusätzliche Gelder aufbringen müssen, um die oftmals schon aus finanziell besser gestellten Schichten kommenden Begabten zusätzlich zu finanzieren. Zumal die Stiftung schon in 2007 mit Kapital versorgt worden ist, um im nächsten Semester überhaupt erste Auszahlungen vorzunehmen.
Petition
Der AStA der FH Münster hat gegen die aus Studiengebühren finanzierte Stiftung eine Petition im Landtag eingereicht, dabei gibt es mehrere Punkte die beklagt werden. An erster Stelle steht die juristische Frage, ob diese Art der Studiengebührenverwendung überhaupt rechtens ist, denn zu den Kriterien, nach denen die Studiengebühren ausgegeben werden sollen, stehen diese in einem kategorischen Widerspruch. Die Vergabekriterien schließen dabei viele Studierende aus und würden für eine finanzielle Umverteilung von Unten nach Oben sorgen.
Die Fachschaftsräte beraten aktuell über ihre Stellungnahme zu dieser Petition, und auch jeder einzelne Studierende kann mitmachen. Ansprechpartner sind die Fachschaftsräte oder direkt der AStA.
FF
0 comments