Praktikum der Ungewissheit

Vor einigen Wochen schien eine einigermaßen gute Lösung für die Studierenden des auslaufenden Geographie-Diplomstudiengangs gefunden.

Nun sind aber erneut Probleme aufgetaucht, welche die Studierenden wieder in Ungewissheit über ihre Zukunft stürzen. Laut Fachschaftsrat ist, auf Grund einer ungeklärten Rechtsfrage, nicht mehr sicher, ob die bisher angenommenen Ausnahmeregelungen in diesem Umfang noch Bestand haben.
Die Verschiebung der Frist durch Urlaubssemester, Auslandsaufenthalte und Schwangerschaftspausen behält in jedem Falle Gültigkeit. Betroffen wären aber alle Studierenden, denen noch Praktika, Exkursionen oder Nebenfächer fehlen. Diese könnten dann nicht mehr, wie bisher angedacht, nachgereicht werden. Die davon Betroffenen stellen, nach Auskunft des Fachschaftsrates, das Gros der Diplomstudierenden dar. Für die meisten Fälle ist das Bewältigen des Studienfaches ansich kein Problem. Die entsprechenden Nachweise in den Nebenfächern könnten allerdings nicht fristgerecht erbracht werden.
Ein weiteres Problem ergibt sich nun aus der Definition der Frist. Im ungünstigsten Falle würde diese nicht mehr nur als Anmeldefrist gelten, sondern auch den Zeitpunkt darstellen bis zu welchem die Prüfung spätestens abgelegt werden kann. Dies würde die schon knappe Zeit noch zusätzlich verkürzen und die Situation weiter verschärfen. Ein fristgerechtes Absolvieren würde dies für weitere Studierende unmöglich machen, sodass ein Großteil praktisch wieder vor dem Nichts stünde.
Der Fachschaftsrat bemüht sich für seine Studierenden um eine zeitnahe Klärung der Situation. Ein endgültiger Stand scheint auch schon in Sichtweite und soll möglicherweise noch in der laufenden Woche erreicht werden. Solange allerdings werden die Diplomstudierenden der Geographie wieder in Ungewissheit verharren.
FF

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