Bild: Leere Bänke ohne Anwesenheitspflicht? , Noch immer gibt es in einigen Seminaren bei zu häufigem Fehlen keine Note Foto: bk

Wer ein Studium beginnt, hat von dem Klischee des Studis, der sich nie im Seminarraum blicken lässt und seine Prüfungen trotzdem besteht, bestimmt schon einmal gehört. Tatsächlich besteht nicht in jeder Lehrveranstaltung an einer Uni Anwesenheitspflicht und mit dem Hochschulzukunftsgesetz (HZG; 2014) wurde diese auf dem Papier sogar komplett abgeschafft – aber ganz so einfach sieht es in der Realität dann doch nicht aus.

Zweimal fehlen ist erlaubt, beim dritten Mal gibt es am Ende der Lehrveranstaltung keine Note – so verfahren viele DozentInnen in ihren Seminaren auch nach der offiziellen Abschaffung der Anwesenheitspflicht mit ihren Studierenden. Nach dem Hochschulzukunftsgesetz ist dies aber nur noch in Veranstaltungen erlaubt, in denen eine ständige Anwesenheit zwingend notwendig für das Erreichen des Lernziels ist , beispielsweise Exkursionen oder Praktika, die sich logischerweise nicht von zu Hause aus erledigen lassen. Auch Sprachkurse fallen unter diese Regelung, da angenommen wird, dass sich eine Fremdsprache nicht im stillen Kämmerlein erlernen lässt.

Was ist schon vergleichbar?

Ein weiterer Streitpunkt sind sogenannte „vergleichbare Veranstaltungen“, in denen eine Anwesenheitspflicht laut HZG ebenfalls noch zulässig ist. Zu diesen können unter Umständen auch Seminare zählen, in denen nicht bloß Vorlesungsstoff, sondern auch methodisches Fachwissen eingeübt wird. Dieser Punkt bietet jedoch viel Interpretationsspielraum und ist mit einer der Gründe dafür, dass die neue Regelung von vielen DozentInnen bislang ignoriert wird. So haben im Zweifelsfall immer noch die Lehrenden das letzte Wort, auch wenn der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) und die FachschaftsvertreterInnenkonferenz (FSVK) für die allgemeine Umsetzung der gesetzlichen Regelung kämpfen.

                                  :Birthe Kolb

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