Seit 2008 ist das Rauchen in NRW in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Behörden verboten. Seitdem gilt das Verbot auch in Gaststätten, jedoch gab es bisher zahlreiche Ausnahmen. So konnten beispielsweise Gaststätten, die nicht größer als 75 Quadratmeter sind und in denen keine „zubereiteten Speisen“ angeboten werden, zu Raucherkneipen erklärt werden. Doch damit wird ab Mai Schluss sein: Dann tritt die Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes in Kraft – mit der Konsequenz, dass Rauchen in Kneipen überhaupt nicht mehr erlaubt ist. Weder in abgetrennten Raucherräumen noch in Raucherclubs.
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