von Redaktion | veröffentlicht: 16. Mai 2016 verfasst von: Katrin Sk. (ksz) | Allgemein
Wer sein WLAN frei zugänglich macht, riskiert eine Haftung für das Surfverhalten der NutzerInnen und juristische Konsequenzen. Dies soll sich nun ändern. Geregelt ist die Störerhaftung im Telemediengesetz (TMG). Bislang schützten sich...