Medizinstudium. Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber handeln und eine Reihe von Angleichungen vornehmen. Diese versprechen jedoch keine Vollheilung.
Medizinstudium. Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber handeln und eine Reihe von Angleichungen vornehmen. Diese versprechen jedoch keine Vollheilung.
Seit vergangener Woche steht das Telefon der RUB nicht still. Andauernd wird die Frage gestellt, ob es unbelegte NC-Studienplätze an der RUB gäbe. Angeblich hätten in Nordrhein-Westfalen bis zu 8.398 Studierende einen Studienplatz bekommen können. Die :bsz hat nachgeforscht: Wie sieht es an unserer Uni aus?
Das Studienfach Medizin ist in Deutschland äußerst beliebt und nachgefragt. Viele Abiturientinnen und Abiturienten träumen bereits während und vor der Schulzeit davon, einmal Arzt oder Ärztin zu werden. Dass dieser Traum für viele AbsolventInnen nicht in Erfüllung geht und wie eine Seifenblase zerplatzt, ist keine Seltenheit. Oftmals reicht der Numerus Clausus (NC) nicht aus, um den gewünschten Studiengang studieren zu können. Entweder erfolgt eine Absage durch die „Stiftung für Hochschulzulassung“ (SfH) oder man muss sich mit lästigen Wartesemestern arrangieren. Alternativen gibt es in der Regel nicht – oder vielleicht doch?