Als das HG NRW tatsächlich noch „Hochschulgesetz“ hieß, war die akademische Welt noch einigermaßen in Ordnung – abgesehen vom sogenannten „Qualitätspakt mit den Hochschulen“, der 1999 seitens des NRW-Wissenschaftsministeriums auf den Weg gebracht wurde, um bis zu zehn Prozent der wissenschaftlichen Stellen im Lande einzusparen und an einzelnen Standorten zur Einstellung ganzer Fächer führte. Dann kamen 2003 zuerst die Gebühren für sogenannte Langzeitstudierende und später mit dem schwarz-gelben „Hochschulfreiheitsgesetz“ (HFG) das „Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz“ (HFGG), welches eine Einführung Allgemeiner Studiengebühren an den einzelnen NRW-Hochschulen ermöglichte. Inzwischen wurde mit dem „Hochschulzukunftsgesetz“ (HZG) der Entwurf eines neuen Gesetzesmonstrums auf den Weg gebracht, welches künftig das HFG ablösen soll. Bereits Anfang 2014 soll das HZG im Landtag NRW verabschiedet werden – KritikerInnen meinen: viel zu früh.
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