Ein Großteil der Strafverfolgungs- und Kriminalakten zur Verfolgung homosexueller Männer durch den §175 des Strafgesetzbuches (StGB) wurde vernichtet. Dies gab das NRW-Justizministerium auf Anfrage des Landtagsabgeordneten Daniel Schwerd bekannt. Dadurch wird die Aufarbeitung des Unrechts und die Entschädigung der 13.276 zwischen 1953 und 1994 verurteilten Opfer verzögert und behindert.
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